Zur Reform der Bemessung der Hartz-IV Regelsätze

Zur Reform der Bemessung der Hartz-IV Regelsätze

Bis 1. Januar 2011 muss der Gesetzgeber das Urteil des Bundesverfassungsgericht zur Bemessung der Regelsätze im SGB II (Arbeitslosengeld II – „Hartz-IV“) umsetzen. Dazu hatte das Gericht einen umfassenden Aufgabenkatalog übertragen: transparente und sachgerechte Ermittlung der Bedarfe ( die sich in den Regelsätzen ausdrücken müssen), Sicherstellung der Teilhabechancen von Kindern und Sicherstellung dieser Ansprüche im Zweifelsfall durch den Bund. Die Bundesregierung, allen voran Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU), muss diesen Auftrag umsetzen, der Bundestag den Gesetzentwurf beraten und ein Gesetz beschließen, dass ab 1. Januar 2011 in Kraft treten kann.

Was ist bisher passiert? Nichts, allenfalls Ablenkungsmanöver durch von der Leyen: Am 20. August 2010 hatte sie den Sozialministern der Bundesländer ihre Pläne zur Umsetzung des Urteils vorgestellt. Ein schlüssiges Konzept? Fehlanzeige!

Ablenkungsmanöver Chipkarte für Kinder:

Von der Leyen verkürzt die Debatte um die Anpassung der Regelsätze für Kinder vollkommen unzulässig auf einen Teilaspekt, nämlich die Einführung einer elektronischen Bildungscard – ein Ablenkungsmanöver von ihren eigenen Versäumnissen bei der Umsetzung des Urteils. Von der Leyens groß angekündigte Bildungscard für alle Kinder ist bereits beträchtlich zusammen geschmolzen. Mittlerweile heißt es, dass die Bildungscard nur noch als Pilotprojekt „in einigen Modellregionen“ zu testen sein solle. Wie so ab 1. Januar 2011 eine bessere Bildungsteilhabe für alle Kinder im Hartz-IV-Bezug sichergestellt werden soll, ist mehr als fraglich. Ebenso wenig ist bekannt, wie die schwarz-gelbe Bundesregierung die Bedarfe von Kindern transparent und angemessen ermittelt will und wie hoch dementsprechend die (finanziellen) Leistungen ab 2011 überhaupt sein müssen. Dummerweise ist diese Ermittlung aber Grundlage für alle weiteren Überlegungen.

Jetzt soll am 20. September ein erster Referentenentwurf aus ihrem Ministerium kommen, der die Höhe der Leistungen zunächst aber noch offen lässt. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert Ministerin von der Leyen und die CDU/CSU/FDP auf, zusammen mit uns ein zukunftsfähiges Konzept für die Regelsätze zu erarbeiten. Dafür haben wir ein Konzept zur Umsetzung des Bundesverfassungsgerichts vorgelegt.

Drei-Säulen-Modell der SPD

1. transparent ermittelte Regelsätze für Kinder und Erwachsene, welche die unterschiedlichen Bedarfe angemessen abbilden,
2. die Garantie, dass auch besondere Bedarfe gedeckt werden. Hierzu gehören beispielsweise die Klassenfahrt oder Kosten in Folge von chronischen Erkrankungen,
3. der Ausbau der Infrastruktur, damit Kinder überhaupt ihren Anspruch auf Förderung und Teilhabe einlösen können. Dazu zählen Ganztagsbetreuung in Kitas, Ganztagsangebote an Schulen uvm.

Hier können Sie das Konzept in der Langfassung mit allen Details einsehen!

Das Bundesverfassungsgerichtsurteil bietet die Chance, jetzt weiter auf einen Ausbau der Bildungsinfrastruktur zu drängen. Das hat die SPD in den vergangenen Jahren konsequent getan: Denn das Ganztagsschulprogramm genauso wie der Ausbau der Kitas und die Einführung eines Rechtsanspruchs für alle Kinder ab Eins auf einen Betreuungsplatz gehen auf uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten zurück.