Zur Hartz-IV-Debatte: das Lohnabstandsgebot am Beispiel Wandsbek

Zur Hartz-IV-Debatte: das Lohnabstandsgebot am Beispiel Wandsbek

Die größte Aufregung um Guido Westerwelles diskriminierende Sozialstaatsschelte ist mittlerweile etwas abgeflaut, und die Politik ist gefordert, konkrete Vorschläge zu machen.

Vermehrt taucht jetzt in den Zeitungen das Stichwort “Lohnabstandsgebot” auf. Der etwas sperrige Begriff zielt darauf ab, dass zwischen dem Lohn regulärer Erwerbsarbeit auf der einen, und Leistungen für Arbeitslose auf der anderen Seite ein Abstand bestehen sollte, damit sich arbeiten auch “lohnt”.

Soweit ich die Debatte überschaue, sind sich alle einig, dass derjenige, der arbeitet, über mehr Geld verfügen sollte, als jemand, der arbeitslos ist. Das Lohnabstandsgebot muss eingehalten werden.

Das Dilemma: Viele Berufstätige haben trotz Vollzeitjob nicht mehr Geld zum Leben als ein Empfänger von Arbeistlosengeld II (ALG II, “Hartz-IV”). Drei Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verdienen in Deutschland weniger als acht Euro pro Stunde. 1,3 Millionen verdienen sogar so wenig, dass sie noch zusätzlich zum Lohn Leistungen aus der Grundsicherung beziehen müssen – also ihren kärglichen Lohn mit staatlichen Leistungen aufstocken. Das kann nicht sein!

Die einfachste Lösung: Mindestlöhne! SPD, Gewerkschaften und immer mehr Wirtschaftsexperten fordern ihn, nur die Union und FDP sträuben sich beharrlich, einen allgemeinen Mindestlohn von mindestens 7,50 Euro/Stunde per Gesetz festzuschreiben. Aber um einen merkbaren Lohnabstand zwischen ALG II-Empfängern und Geringverdienern herzustellen, ist der Mindestlohn unabdingbar.

Zum Vergleich: Ein alleinstehender ALG II-Empfänger – der ja keinesfalls anstrengungslosen Wohlstand einstreicht, wie Guido Westerwelle behauptet – erhält im Monat 359 Euro. Außerdem werden die Miete und die Heizkosten bezahlt (allerdings nicht der Strom!): Wer beispielsweise in Wandsbek im Eulenkamp wohnt, zahlt nach dem Hamburger Mietspiegel für eine 40qm-Wohnung (diese Quadratmeter gelten als Richtwert für ALG II-Empfänger) im Schnitt monatlich 362 Euro Kaltmiete. Die Heizkosten würden für diese Wohngröße nach Schätzung des Hamburger Mietervereins 40 Euro pro Monat betragen.

Umgerechnet bekommt ein alleinstehender ALG II-Empfänger nach diesem Beispiel also 761 Euro (Regelsatz + Miete + Heizkosten).

Wenn es nun einen Mindestlohn von mindestens 7,50 Euro/Stunde gäbe, würde ein Vollzeitarbeitnehmer mit 40 Wochenstunden minimal 1.200 Euro brutto verdienen. Das sind 910 Euro netto. Abzüglich der Miete (362,-) und der Heizkosten (40,-) blieben 508 Euro im Monat – immerhin knapp 150 Euro mehr als der Hartz-IV-Regelsatz. Zur Erinnerung: Viele Geringverdiener haben aktuell trotz Arbeit weniger Geld zur Verfügung als ein Arbeitsloser.

Mindestlöhne sind das Gebot der Stunde und für den Lohnabstand zwingend notwendig – sie sind nur mit der SPD zu erreichen.