Zugangserschwerungsgesetz aufheben

Zugangserschwerungsgesetz aufheben

Am 18. Januar hat die SPD-Bundestagsfraktion ihren Antrag im Bundestag eingebracht, das Zugangserschwerungsgesetz bei Kinderpornographie im Internet aufzuheben und den verfassungswidrigen Zustand zu  beenden (hier den SPD-Antrag einsehen).

Warum geht es konkret? Es gibt kaum Straftaten, die verabscheuungswürdiger sind, als der sexuelle Missbrauch von Kindern. Da sind sich alle Fraktionen des Bundestages einig! Wir müssen alles tun, um sie zu verhindern und die Täter zu verfolgen – und die Bilder vom Missbrauch aus dem Netz zu verbannen. Internetsperren sind dazu aber nicht der richtige Weg. Sie sind wenig effektiv, ungenau und technisch ohne größeren Aufwand zu umgehen und sie schaffen eine Infrastruktur, die grundsätzliche Bedenken hervorruft und verfassungsrechtlich höchst problematisch ist. Diese Erkenntnis hat sich zu Recht durchgesetzt und ist in mehreren Anhörungen von Experten immer wieder bestätigt worden.

Aber eines geht nicht: Ein von diesem Parlament beschlossenes Gesetz, das Gesetz gegen Kinderpornografie im Internet, kann und darf ein Ministerium nicht einfach aussetzen, damit es keine Sperrlisten gibt. Das ist verfassungswidrig. Diese Erkenntnis ist ja auch zur CDU durchgedrungen. Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert und Rechtsausschussvorsitzender Siegfried Kauder haben darauf hingewiesen. Der Bundesinnenminister hat vor knapp einem Jahr, am 19. Februar 2010, das Bundeskriminalamt angewiesen, ein von diesem Haus beschlossenes Gesetz nicht anzuwenden. Das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen ist bereits am 23. Februar 2010 in Kraft getreten.

Der derzeitige Rechtszustand ist unwürdig und ein eklatanter Bruch der Verfassung. Das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen muss aufgehoben werden. Zur Bekämpfung der Verbreitung von sexueller Gewalt und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen im Internet sind eine verbesserte technische und personelle Ausstattung der Polizeibehörden, die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften sowie die Verbesserung der Zusammenarbeit auf nationaler und insbesondere auf internationaler Ebene erforderlich, um die Löschung kinderpornographischer Netzinhalte zeitnah und effektiv durchzusetzen und eine konsequente Strafverfolgung zu erreichen.

Die SPD-Bundestagsfraktion fordert daher die Bundesregierung eindringlich auf, ein Aufhebungsgesetz vorzulegen oder einem der Anträge der Opposition zuzustimmen, das Gesetz unverzüglich aufzuheben. Darüber hinaus muss die Bundesregierung mehr Anstrengungen zur internationalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet unternehmen. Außerdem fordern wir die Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden und den Selbstkontrolleinrichtungen und Beschwerdestellen zu intensivieren.