Spielautomaten in der Gastronomie – Drogenbeauftragte ohne Chance

Spielautomaten in der Gastronomie – Drogenbeauftragte ohne Chance

In dieser Woche hat die Drogenbeauftragte der Bundesregierung gefordert, Geldspielautomaten in gastronomischen Einrichtungen zu verbieten. Wir in der SPD-Bundestagsfraktion begrüßen es außerordentlich, dass sich die Drogenbeauftragte Frau Dyckmans endlich ernsthaft für den Spielerschutz einsetzt. Ihre bisherigen Forderungen nach einer leicht zu umgehenden Spielerkarte und mehr Schulungen waren nicht viel mehr als Placebos, vollkommen unbrauchbar gegen Spielsucht.

Aber: Wie weit die Drogenbeauftragte mit ihrer Forderung kommt, ist eine andere Frage. Die Automatenlobby hat das zuständige Bundeswirtschaftsministerium mit Dyckmans‘ Parteifreund Rainer Brüderle (FDP) fest im Griff. Auch Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (ebenfalls FDP) sah sich genötigt, schnellt auf Distanz zur Drogenbeauftragten der eigenen Bundesregierung zu gehen! Das ist doch unmöglich: Ein Gesundheitsminister, der nichts gegen Spielsucht unternimmt! Die Gefahr ist also sehr groß, dass es allein bei Ankündigungen bleibt und nichts passiert. Dyckmans wird von der Bundesregierung der eigenen “Parteifreunde” allein im Regen gelassen.

Neben der Situation im Gastronomie-Bereich sind im Rahmen der Überarbeitung der Spielverordnung weitere wichtige Aspekte zu beachten, die auch im Expertengespräch zur Novelle der Spielverordnung betont wurden. So muss die Praxis der Umrechnung von Geld in Punktwerte beendet werden. Die Zahl der Automaten pro Spielhalle muss reduziert werden. Die pro Stunde maximalen Gewinne und Verluste an einem Automaten müssen deutlich sinken. Ein bundesweites Sperrsystem muss Süchtige vor sich selbst schützen.

Die Zunahme an Süchtigen im Bereich der Geldspielautomaten muss Konsequenzen haben. Das Suchtpotenzial von Geldspielautomaten ist erheblich stärker als in anderen Glücksspielsegmenten wie Lotto. Insofern kann auch ein mit der Suchtbekämpfung begründetes, staatliches Glücksspielmonopol nur dann vor der europäischen Rechtsprechung Bestand haben, wenn die Glücksspielsucht im Bereich der Geldspielautomaten wirksam bekämpft wird. Das staatliche Monopol ist wiederum Garant dafür, dass der Glücksspielmarkt begrenzt bleibt.

Liebe Bundesregierung, bitte unterstützen Sie Ihre eigene Drogenbeauftragte und lassen Sie sich nicht von Lobbyisten dazu verleiten, beim Thema Spielsucht nichts zu unternehmen!