SPD-Gesetzentwurf zur Einführung eines kommunalen Wahlrechtes für Ausländer
Am Donnerstag, 25. März 2010, bringt die SPD-Bundestagsfraktion einen wichtigen integrationspolitischen Baustein in den Deutschen Bundestag als Gesetzentwurf ein: Wir fordern das kommunale Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer! Hier gehts zum Gesetzentwurf!
Nach der 1. Lesung im Plenum des Bundestages am 25.03. wird der Gesetzentwurf dann in den Innenausschuss überwiesen und dort in den nächsten Wochen diskutiert.
Warum dieser Gesetzentwurf der SPD? Alle reden davon, die Integration der ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger, die in Deutschland dauerhaft wohnen, umfassend zu fördern – wir handeln! Zur Integration gehört das Kommunalwahlrecht für Ausländerinnen und Ausländern, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU besitzen! Durch unseren Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes wollen wir den Bundesländern die entsprechenden Möglichkeiten einräumen. Danach sollen Ausländerinnen und Ausländer aus Drittstaaten nach Maßgabe von Landesrecht bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden wahlberechtigt und wählbar sein sowie an Abstimmungen teilnehmen können.
Das Problem: Die CDU/CSU lehnt ein derart ausgestaltetes Wahlrecht ab. Und daher ist zu befürchten, dass die CDU/CSU (und in deren Schlepptau die FDP) mit ihrer Abstimmungsmehrheit im Deutschen Bundestag unseren Gesetzentwurf nach der Ausschussbefassung in der 2. und 3. Lesung im Bundestag stoppen wird – zum Nachteil der Integration unserer ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger.
Ich appelliere an die Abgeordneten von CDU, CSU und FDP, dieses wichtige Vorhaben nicht abzulehnen. Gerade der FDP – stets auf ihre bürgerrechtliche Tradition pochend – stünde die Zustimmung zum SPD-Gesetzentwurf gut zu Gesicht!