Sanktionen und Wissenswertes zum Thema Integrationskurse

Sanktionen und Wissenswertes zum Thema Integrationskurse

Alle reden derzeit von Integration, mal mit mehr Kenntnis, mal mit weniger. Einig sind sich alle, dass von den Bürgerinnen und Bürgern mit Migrationshintergrund erwartet werden muss, dass sie die deutsche Sprache beherrschen. Ja, das ist richtig. Dafür gibt es bekanntlich die Integrationskurse, finanziert vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Dort wird die deutsche Sprache in 600 Stunden Unterricht erlernt, zusätzlich gibt es 45 Stunden Landeskunde.

In der aktuellen Diskussion gibt es nun die wildesten Vorschläge (allen voran aus der CDU/CSU), was die deutschen Behörden zu tun hätten, wenn Migranten nicht diese Kurse besuchen. Dabei wird vergessen oder nicht beachtet, dass es bereits Sanktionsmöglichkeiten für Kurs-Verweigerer nach § 8 des Aufenthaltsgesetz gibt. Dort heißt es in Absatz 3:

„Verletzt ein Ausländer seine Verpflichtung nach § 44a Abs. 1 Satz 1 zur ordnungsgemäßen Teilnahme an einem Integrationskurs, ist dies bei der Entscheidung über die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zu berücksichtigen. Besteht kein Anspruch auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis, soll bei wiederholter und gröblicher Verletzung der Pflichten nach Satz 1 die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis abgelehnt werden. Besteht ein Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nur nach diesem Gesetz, kann die Verlängerung abgelehnt werden, es sei denn, der Ausländer erbringt den Nachweis, dass seine Integration in das gesellschaftliche und soziale Leben anderweitig erfolgt ist. Bei der Entscheidung sind die Dauer des rechtmäßigen Aufenthalts, schutzwürdige Bindung des Ausländers an das Bundesgebiet und die Folgen einer Aufenthaltsbeendigung für seine rechtmäßig im Bundesgebiet lebenden Familienangehörigen zu berücksichtigen.“ (§ 8 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz)

Für BezieherInnen des Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) wird zudem der Regelsatz nach §31 des Sozialgesetzbuches II um 10% gekürzt, wenn ein verordneter Integrationskurs nicht besucht wird. Bei der wiederholten Pflichtverletzung (= nicht zum Kurs gehen) wird das ALG II um 60% gekürzt, beim dritten Mal komplett gestrichen.

Das ist die eine Seite der Medaille, es gibt schmerzhafte Sanktionen für „integrationsunwillige“ Sprachkurs-Verweigerer.

Die andere Seite der Medaille bei den Integrationskursen ist, dass viele Migranten nur allzu gerne in die Sprachkurse gehen würden, aber keinen Platz bekommen, weil die Bundesregierung dem zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu wenig Geld für die Kurse bereitstellt. Von den pro Jahr ca. 108.000 Kursteilnehmern sind gut die Hälfte (60.000) verpflichtet, am Kurs teilzunehmen. Die anderen 48.000 Teilnehmer gehen freiwillig in die Kurse, weil sie sich in unserem Land integrieren möchten!

Angesichts knapper Kassen teilte das BAMF dem Innenausschuss des Deutschen Bundestages mit, dass gut 20.000 „Sprachkurs-Willige“ keinen Platz bekommen würden, weil das Geld fehlt. Man stelle sich vor, was das für ein verheerendes integrationspolitisches Signal ist: Alle fordern die Beherrschung der deutschen Sprache, und dann gibt es für Frei- und Lernwillige keine Plätze! Ohne Anspruch auf und Verpflichtung zu einem Kurs (und damit außen vor) sind in der Regel Migranten aus der 1. und 2. Generation. Das ist exakt die Gruppe, denen oft das Leben in Parallelgesellschaften ihrer Migrationscommunity vorgeworfen wird.

Das BAMF hatte zwar für die Integrationskurse eine Etat-Aufstockung von 218 Millionen Euro auf 233 Mio. Euro bekommen, doch diese Aufstockung und zusätzlich massive Einsparungen beim Lehrpersonal sowie mehr Eigenbeiträge von den Kursteilnehmern reichten nicht aus. So musste auch die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Maria Böhmer (CDU), in dieser Woche zugeben, dass weitere 15 Mio. Euro fehlen («Wir haben hier noch Bedarf, und für die Integration müssen wir einfach noch weiter Geld in die Hand nehmen»). Das hatte ich seit Wochen gefordert, wurde aber von der Bundesregierung in der Antwort auf meine Schriftliche Frage abgewimmelt.

Vor diesem Hintergrund erscheinen die Forderungen aus der Union, dass Migranten die deutsche Sprache lernen müssten und andernsfalls Sanktionen aller Art folgen müssten, in einem ganz anderen Licht. Ein Blick ins Gesetz hilft immer weiter! Und aus Worten müssen Taten folgen: Das BAMF braucht mehr Geld, damit alle Migranten einen Sprachkurs belegen können.