Persönliche Erklärung zur Organspende-Abstimmung

Persönliche Erklärung zur Organspende-Abstimmung

Persönliche Erklärung  nach §31 GO BT zur Namentlichen Abstimmung über Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der doppelten Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz (Drucksache 19/11096) und zur Namentlichen Abstimmung über Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende (Drucksache 19/11087)

 

Diese Entscheidung fällt mir unglaublich schwer. Ich möchte dazu beitragen, dass es mehr Spender*innen gibt und denjenigen geholfen wird, die auf eine Spende warten. Ich habe – wie wahrscheinlich alle meine Kolleg*innen – viele Zuschriften erhalten und einige Gespräche geführt. Ich danke allen, die sich so sehr einsetzen, um die Situation in Deutschland zu verbessern. Ich unterstütze alle Bemühungen, um mehr Spender*innen zu finden und geeignete Schritte zu ergreifen, aufzuklären und auf eine Entscheidung zu drängen.

Mir widerstrebt es aber, die Selbstbestimmung an dieser Stelle insofern einzuschränken, als dass es eines aktiven Widerspruchs bedarf. Mein Eindruck ist, dass sich damit die Hoffnung verbindet, auf relativ leichtem Weg, denjenigen, die sich noch nicht durchringen können oder die sich gar nicht mit der Thematik befassen, die Entscheidung abzunehmen.

Die Erfahrung der letzten Jahre im Bundestag zeigt mir, dass es immer viele Menschen geben wird, die nicht über eine Änderung der Gesetzeslage informiert sind oder diese nicht verstehen. Und natürlich gibt es immer einen Teil der Gesellschaft, der nicht ohne weiteres in der Lage ist, zu verstehen, wie ein solcher Widerspruch hinterlegt wird oder sich nicht traut, dies zu tun. Auch sprachliche Probleme können hier schnell dazu führen, dass Menschen zu Organspendern werden, ohne dies zu wollen.

Was mich sehr irritiert ist, dass offensichtlich über 90 % der möglichen Organspender nicht gemeldet sein sollen. Nur bei 8,2 % (z.B. 2015) der möglichen Spender wurde wohl von den Kliniken überhaupt an die entscheidende Spenderorganisation DSO gemeldet. Das bedeutet, dass es durchaus auch andere Wege gibt, mehr Spender*innen zu finden, ohne die Selbstbestimmung zu einer Widerspruchsbestimmung machen zu müssen.

Von den Befürwortern der doppelten Widerspruchslösung würde ich mir wünschen, dass sie einbeziehen, dass in Deutschland die Organspende auch sehr unter den Skandalen der letzten Jahre gelitten hat. Hier muss es eine stärkere Aufklärung und Transparenz geben. Da sind auch die Ärzte und das Gesundheitssystem gefragt.

Bei der sog. Zustimmungslösung fehlt mir allerdings auch die Vehemenz, die wir brauchen, um stärker auf alle Menschen zuzugehen und ihnen immer wieder die Notlage vieler Menschen zu verdeutlichen und ihnen die Bereitschaft zur Organspende zu erleichtern. Befremdlich finde ich die Medienberichterstattung, die den Eindruck erweckt, dass sich die Situation, z. B. für kleine Kinder, mit einer Widerspruchslösung unmittelbar verbessern würde. Hier werden teilweise verantwortungslos falsche Versprechungen gemacht.

Die Entscheidung fällt so schwer, weil ich natürlich allen helfen möchte, die sich in einer derart schwierigen Situation befinden. Da ich die Umkehr der Selbstbestimmung aber nicht mittragen kann, kann ich der Widerspruchslösung nicht zustimmen. Ich werde der Zustimmungspflicht zustimmen, bin aber auch eine Unterstützerin, diese deutlich auszubauen.