Mutter-/Vater-Kind-Kuren besser ermöglichen
Der Bundesrechnungshof (BRH) hat zur Praxis bei der Vergabe von Mutter/Vater-Kind-Kuren einen äußerst dramatischen Bericht vorgelegt. Deshalb haben wir als SPD-Fraktion einen Antrag im Haushaltsausschuss gestellt, mit dem die Vergabe für die betroffenen Familien deutlich verbessert werden soll. Immerhin: Die schwarz-gelbe Koalition hat unserer Antrag nicht sofort abgelehnt, sondern um Bedenkzeit gebeten. In Regierungslager scheint man sich wohl nicht sicher, ob es Verbesserungen bei den Mutter/Vater-Kind-Kuren geben soll…
Worum geht es? Mit Bericht vom 7. Juni 2011 kritisiert der BRH aktuell die gesetzlichen Krankenkassen für die restriktive Verwaltungs- und Genehmigungspraxis von Mutter-/Vater-Kind-Kuren, auf die es seit der Gesundheitsreform vor vier Jahren einen Rechtsanspruch gibt. Fakt ist: Trotz dieser klaren Gesetzeslage kürzten die Kassen ihre Ausgaben für Mutter-Vater-Kind-Kuren 2009 gegenüber 2008 schon um gut sechs Prozent und zusätzlich 2010 sogar um weitere knapp zehn Prozent.
Jeder vierte Antrag wird abgelehnt – deutlich über die Hälfte aller Eltern mit Kindern müssen ihre Anträge in intransparenten Widerspruchs- und aufwendigen Klageverfahren erst “durchboxen” – dabei bleiben diejenigen, die die Kuren am nötigsten hätten – oftmals “auf der Strecke”. Ablehnungen der Kassen fehle teils die Rechtsbehelfsbelehrung über Widerspruchsmöglichkeiten, Sachbearbeiter seien teilweise medizinisch ungeschult und entscheiden anstatt auf medizinischer Grundlage nur “nach Kassenlage” – der Bundesrechnungshof urteilt: Diese mangelhafte Verwaltungspraxis der Krankenkassen erwecke teilweise den Eindruck willkürlicher Entscheidungen.
Deshalb forderte die SPD in der Sitzung des Haushaltsausschusses, in der dieser BRH-Bericht behandelt wurde, in einem Antrag die Bundesregierung auf:
1. Den vom Gesetzgeber eindeutig vorgegebenen Grundsatz der Pflichtleistung zu gewährleisten und Mutter-/Vater-Kind-Kuren zu stärken.
2. Verbindlich dafür zu sorgen, dass die Begutachtungs-Richtlinie “Vorsorge und Rehabilitation” entsprechend den Erkenntnissen des BRH konkreter und bestimmter, insbesondere in Hinblick auf die Bewilligungspraxis, gefasst wird.
3. Kurzfristig dafür zu sorgen, dass die Entscheidungskriterien für Mutter/Vater-Kind-Maßnahmen vereinheitlicht, präzisiert und transparent gestaltet werden.
4. Dafür zu sorgen, dass eine hohe Qualität der medizinischen Beurteilung der Anträge gewährleistet wird und alle Rechtsvorschriften eingehalten werden.
5. Der BRH-Empfehlung folgend kurzfristig zu prüfen, ob auch oder nur für Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen besonders qualifizierte Ärzte Mutter-/Vater-Kind-Kuren verbindlich verordnen können.
6. Der BRH-Empfehlung folgend kurzfristig zu prüfen, ob zur nachhaltigen Behandlung im Anschluss an Mutter-/Vater-Kind-Kuren im Regelfall weitere ambulante Vorsorgemaßnahmen vorgesehen werden sollten, deren Teilnahme dann als Voraussetzung für die Bewilligung weiterer Mutter-/Vater-Kind-Kuren gewertet werden kann.
CDU/CSU und FDP konnten sich zur Unterstützung des SPD-Antrages in der Sitzung des Haushaltsausschusses leider (noch) nicht entschließen. Insofern geben wir der Koalition gerne eine Woche Bedenkzeit und werden den Antrag am 6. Juli 2011 im Haushaltsausschuss abschließend beraten. Fortsetzung folgt!!!