Gesetz über Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse nicht ausreichend

Gesetz über Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse nicht ausreichend

Fast 500 Tage hat es gedauert, bis die Bundesregierung ihre bisher leeren Versprechungen , einen Gesetzentwurf zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse vorzulegen, umgesetzt hat.
Dieses Anerkennungsgesetz hat die SPD seit Langem gefordert, hunderttausende Betroffene in Deutschland mussten nahezu zwei Jahren warten.

Zum Hintergrund: Das Anerkennungsgesetz ist dringend erforderlich, damit hier lebende Migranten die Chance bekommen, ihre Qualifikationen in unserem Land einzubringen. Das erleichtert Integration und ist ein wesentlicher Beitrag zur Deckung des Fachkräftebedarfs. Bis zu 500.000 Menschen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen können wegen des heutigen Anerkennungs-Chaos nicht in ihren Berufen arbeiten, sind stattdessen arbeitslos oder arbeiten weit unter ihrer eigentlichen Qualifikation in Aushilfejobs.

Das Problem: Leider ist der aktuelle Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht ausreichend. Es ist zwar gut, dass ein Rechtsanspruch auf ein Anerkennungsverfahren innerhalb von drei Monaten geschaffen wird, aber das Wirrwarr, wo und wie ein Antrag auf Anerkennung gestellt werden kann, bleibt. Die Antragsteller mit ausländischen Bürgerinnen und Bürger werden alleingelassen im Dschungel an Zuständigkeiten. Außerdem greifen die Maßnahmen zur Betreuung, Beratung und Förderung der Betroffenen viel zu kurz. Die Telefon- Hotline, welche die Bundesregierung schalten will, kann doch nicht ernsthaft das Ende der Fahnenstange sein.

Was fehlt, ist eine zentrale Anlaufstelle, an die sich alle Antragsteller mit ausländischem Bildungsabschluss wenden können, und wo sie Informationen und Unterstützung aus einer Hand erhalten. Vollkommen ungeklärt ist außerdem, wie die Finanzierung der Beratung gesichert werden soll. Wir in der SPD-Bundestagsfraktion befürchten, dass die Bundesregierung hier durch die Hintertür Gelder der Bundesagentur für Arbeit abzuzweigen will, also aus dem bereits geschröpften Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik.

Und wie sollen die in vielen Fällen nötigen Anpassungs- und Nachqualifizierungsmaßnahmen finanziert werden? Fragen über Fragen! In dem Gesetzentwurf hätte eine klare Regelung geben müssen, welche die Kosten und die Organisation von Weiterqualifikationen regelt.

Wir würden auch gerne wissen, wie die zuständigen Stellen in ihrer jetzigen Ausgestaltung mit dem neuen Gesetz arbeiten sollen, weil es viele neue Aufgaben und Anforderungen geben wird. Stellt ein Migrant einen Anerkennungsantrag, muss dieser in 3 Monaten bearbeitet sein, inklusive Beratungs- und Betreuungszeiten. Wo kommt das Geld für neue Stellen her?

Und warum fehlt eine Koordination mit den Bundesländern hinsichtlich der landesrechtlich
geregelten Berufsausbildungen? Für viele Berufe sind die Bundesländer selbst zuständig (z.B. bei Statistikern), ohne dass der Bund ein Recht hätte, hier hineinzuwirken. Folge: Nicht überall werden die gleichen Verfahrensstandards und Entscheidungskriterien angesetzt, und die Anerkennung droht zum Glücksspiel zu werden, je nachdem , wo der Antragsteller seinen Wohnort hat.

Fazit: Die schwarz-gelbe Koalition hat es wieder geschafft, ein eigentlich gutes Gesetzesvorhaben wieder so anzugehen, dass nichts Halbes und nichts Ganzes daraus wird.