Gesagt, getan, gerecht: Der Bundestag verabschiedet das Rentenpaket
Heute hat der Deutsche Bundestag das Rentenpaket beschlossen. Am 1. Juli 2014 wird das Gesetz für Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung – so der offizielle Titel – in Kraft treten.
Mit dem von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles auf den Weg gebrachten Rentenpaket setzt die Bundesregierung ihr erstes großes Gesetzesvorhaben um, von dem mehr als zehn Millionen Menschen in unserem Land profitieren werden. Das Rentenpaket ist kein Geschenk, sondern ein wichtiges Zeichen der Anerkennung für Menschen, die viel geleistet haben. Es ist ein Beitrag zu mehr Gerechtigkeit und Solidarität und lässt jene am Wohlstand teilhaben, die ihn mit geschaffen haben.
Mit den neuen Regelungen gibt die SPD-Bundestagsfraktion Menschen, die lange berufstätig waren und 45 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, die Möglichkeit, früher ohne Abschläge in Rente gehen zu können. Das gilt zunächst ab 63 Jahren. Ab dem Geburtsjahr 1953 wird das Alter dann schrittweise um jeweils zwei Monate auf 65 Jahre angehoben. Dabei werden unter anderem Zeiten der Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes, Zeiten der Pflege von Angehörigen oder Zeiten, in denen Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld bezogen wurde, angerechnet. Um Anreize für einen missbräuchlichen Bezug von Arbeitslosengeld (sog. ‚Frühverrentung‘) zu verhindern, werden Zeiten des Arbeitslosengeldbezugs zwei Jahre vor Beginn der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren nicht mitgezählt. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn eine Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers vorliegt. Aber auch für die Menschen, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze (künftig 67 Jahre) ihr Arbeitsverhältnis fortsetzen möchten, besteht nun eine rechtssichere Regelung. Eine Arbeitsgruppe soll darüber hinaus Vorschläge entwickeln, wie Arbeit und Rente besser als bisher kombiniert werden können. Dabei soll sowohl das flexiblere Weiterarbeiten bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze als auch danach Inhalt sein.
Zudem kommt die Mütterrente! So erhalten Mütter oder Väter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, einen bessere Anerkennung ihrer Erziehungsleistung. Ein zusätzlicher Rentenpunkt macht ab 1. Juli im Westen 28,61 Euro pro Kind und im Osten 26,39 Euro im Monat aus.
Darüber hinaus wird für Menschen, die zukünftig aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, die Erwerbsminderungsrente erhöht, und auch das Reha-Budget der gesetzlichen Rentenversicherung wird angehoben.