EU-Parlament: Löschen statt Sperren bei Seiten mit kinderpornographischem Inhalt
Im Innenausschuss des Europäischen Parlamentes wird derzeit ein Kompromissvorschlag zur Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates “Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie” verhandelt. Die Verhandlungen auf europäischer Ebene haben natürlich Rückwirkungen auch auf die Debatte (und Gesetzeslage!) in Deutschland.
Die ersten Zeichen stimmen uns in der SPD-Bundestagsfraktion vorsichtig optimistisch: So hat sich der Innenausschuss des Europäischen Parlamentes mit breiter Mehrheit gegen eine Verpflichtung der Mitgliedsstaaten zum Sperren von Webseiten ausgesprochen. Vielmehr müssen dem Kompromissvorschlag folgend alle Mitgliedsstaaten ihre Bemühungen zum Löschen von Webseiten, die Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern zeigen, verstärken.
Sperren sollen demnach nur dann möglich sein, wenn sich das Löschen als unmöglich erwiesen hat und nur auf gesetzlicher Grundlage und begrenzt auf das absolut Nötigste. Auf dieser Grundlage werden nun die Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, der Kommission und dem Ministerrat fortgesetzt.
Das ist für uns ein erster, wichtiger Etappensieg. Es darf keine Netzsperren auf dem Umweg über Europa geben. Es muss den Mitgliedsstaaten erlaubt bleiben, keine Sperrinfrastruktur einzuführen. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt, dass sich jetzt auch der Innenausschuss des Europäischen Parlaments eindeutig zu dem Prinzip “Löschen statt Sperren” bekannt hat – und damit für einen wirksamen Beitrag bei der Bekämpfung der Verbreitung von sexueller Gewalt und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen im Internet.
Jetzt muss die Bundesregierung endlich den derzeitigen verfassungswidrigen Rechtszustand in Deutschland beenden und das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen aufzuheben. Entsprechende Gesetzentwürfe der Oppositionsfraktionen befinden sich seit einem Jahr im parlamentarischen Verfahren. Noch im vergangenen Monat hat die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung mit einem Antrag eindringlich aufgefordert, ein Aufhebungsgesetz vorzulegen oder einem der Anträge der Opposition zur Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes zuzustimmen.
Auf Antrag der Oppositionsfraktionen wird sich der Unterausschuss Neue Medien in seiner nächsten regulären Sitzung erneut mit den Gesetzentwürfen der Oppositionsfraktionen und dem Antrag der SPD-Fraktion befassen und die durchgeführten Anhörungen auswerten. Hierzu werden wir beantragen, dass die schwarz-gelbe Bundesregierung ein Jahr nach Inkrafttreten auch zu den Ergebnissen der zwischenzeitlich erfolgten Evaluierung und zum geplanten weiteren Vorgehen Stellung nimmt. Dabei zeichnet sich jedoch ab, dass die Bundesregierung – trotz Verstreichens der einjährigen Evaluierungsfrist – bis heute nicht weiß, auf welcher Grundlage die Evaluierung eigentlich erfolgen soll und wie sie mit dem Zugangserschwerungsgesetz weiter umgehen will. Die SPD-Fraktion hat darüber hinaus die Bundesregierung mehrfach aufgefordert, die internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet zu verbessern und die Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden und den Selbstkontrolleinrichtungen und Beschwerdestellen zu intensivieren.
Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt dagegen ausdrücklich, dass nach monatelangen Verzögerungen nunmehr das Harmonisierungspapier zum zukünftigen Umgang mit Hinweisen auf kinderpornografische Webseiten beim BKA, den deutschen Beschwerdestellen (eco e.V., FSM e.V., jugendschutz.net) sowie der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) endlich unterzeichnet werden soll.