Endlich – die Optionspflicht ist weitgehend abgeschafft!
Der Bundestag hat gestern die weitgehende Abschaffung der Optionspflicht beschlossen. Diese Modernisierung unseres Staatsangehörigkeitsrechtes ist ein Meilenstein, denn für viele junge Menschen wird so die doppelte Staatsbürgerschaft dauerhaft gesichert. Sie haben seit langem auf dieses Gesetz gewartet. Deutschland wird mit der Abschaffung des Optionsmodells seiner Rolle als modernes, aufgeschlossenes und vor allem vielfältiges Zuwanderungsland gerecht.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes werden sich in Zukunft Jahr für Jahr einige hunderttausend junge Menschen nicht mehr zwischen ihrer deutschen Staatsangehörigkeit und der ihrer Eltern entscheiden müssen. Das war und ist nämlich für viele jungen Menschen eine schwere, belastende Entscheidung.
Es war einfach integrationspolitisch nicht mehr tragbar, dass wir junge Deutsche, die hier geboren, aufgewachsen und sozialisiert wurden, mit der Volljährigkeit wieder zu Ausländern machen.
Nun bekennt sich Deutschland zu den Kindern seiner Einwanderer und erlaubt ihnen den „Doppelpass“, wenn sie hier aufgewachsen sind. Als in Deutschland aufgewachsen gilt, wer sich bis zum 21. Geburtstag mindestens acht Jahre in Deutschland aufgehalten oder sechs Jahre in Deutschland eine Schule besucht hat. Die Optionspflicht entfällt ebenfalls für diejenigen, die über einen in Deutschland erworbenen Schulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen.
Um den bürokratischen Aufwand gering zu halten, wird das Aufwachsen in Deutschland künftig von den Behörden anhand der Meldedaten selbst festgestellt. Durch diese Beweislastumkehr müssen die Jugendlichen in der Regel nicht mehr mitwirken. Konkret bedeutet das, dass im Regelfall ein Kind im Alter von acht Jahren schon nicht mehr unter die Optionspflicht fällt, ohne je Behördenkontakt bezüglich seiner Staatsangehörigkeiten gehabt zu haben. Für Fälle, in denen keines der festgelegten Kriterien erfüllt werden kann, jedoch trotzdem ein nachweisbarer enger Bezug zu Deutschland vorliegt, wurde in das Gesetz eine Härtefallregelung eingebracht. Insgesamt werden sicherlich 95% aller Optionspflichtigen in der Lage sein, beide Pässe zu behalten – das ist ein großer Erfolg!
Natürlich ist es kein Geheimnis, dass die SPD weiter für die komplette Abschaffung der Optionspflicht steht und ebenso für die generelle Hinnahme der doppelten Staatsbürgerschaft, z.B. im Falle von Einbürgerungen. Ich bin jedoch guten Mutes, dass wir – eher früher als später – unaufgeregt, sachlich und in großem Konsens weitere Schritte im Staatsangehörigkeitsrecht machen können.
Meine gestrige Rede zur Abschaffung der Optionspflicht im Plenum des Deutschen Bundestages finden Sie hier: http://dbtg.tv/fvid/3595433
Hintergrund: Von der Optionspflicht, sich zwischen dem deutschen und dem ausländischen Pass entscheiden zu müssen, sind alle in Deutschland seit 2000 geborenen Kinder ausländischer Eltern betroffen (wenn von diesen bei Geburt des Kindes mindestens ein Elternteil rechtmäßig seit 8 Jahren in Deutschland gelebt hat). Auf Antrag, der bis zum 31.12.2000 zu stellen war, konnten auch Kinder, die zwischen 1990 und 2000 geboren wurden, optionspflichtig sein. Sie alle sollen sich in Zukunft nach Verabschiedung des Gesetzes nicht mehr entscheiden müssen, wenn sie in unserem Land aufgewachsen sind.