Doppelte Staatsbürgerschaft ermöglichen

Doppelte Staatsbürgerschaft ermöglichen

Der Deutsche Anwaltverein, der Interkulturelle Rat in Deutschland und Pro Asyl fordern sie, die SPD auch: Die dauerhafte doppelte Staatsbürgerschaft. Die aktuelle Initiative der drei Vereinigungen begrüße ich ausdrücklich, entspricht die Forderung nach Abschaffung des Optionszwang im Staatsbürgerrecht doch exakt der SPD-Position. Hier finden Sie die PM des Anwaltvereins.

Warum geht’s konkret? Wird ein Kind in Deutschland geboren und hält sich ein Elternteil als Inhaber eines unbefristeten Aufenthaltsrechtes seit acht Jahren rechtmäßig in Deutschland auf, erwirbt das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit. Wenn es volljährig wird, muss es sich aber zwischen der deutschen und der durch Abstammung erworbenen ausländischen Staatsangehörigkeit seiner Eltern entscheiden. Hat es sich bis zum 23. Lebensjahr nicht entschieden, geht die deutsche Staatsangehörigkeit verloren.

Diese Regelung war ein Kompromiss, der nur deshalb geschlossen wurde, weil sich die damalige rot-grüne Bundesregierung mit ihrer konsequenten Forderung nach doppelter Staatsangehörigkeit nicht gegen den unionsdominierten Bundesrat durchsetzen konnte.

Der Optionszwang behindert die Integration, weil Jugendliche in unnötige Loyalitätskonflikte geraten: Die Jugendlichen haben ihre Heimat und Lebenswirklichkeit hier in Deutschland. Gleichzeitig fühlen sich viele von ihnen den kulturellen Traditionen des Herkunftslandes ihrer Eltern verpflichtet. Deren Staatsbürgerschaft aufzugeben, kann als Akt der Abkehr von eigenen Traditionen missverstanden werden und fällt ihnen daher oftmals schwer.

Könnten sie beide Staatsangehörigkeiten behalten, entstünde sicher kein Schaden. Der integrationspolitische Schaden entsteht vielmehr dadurch, dass viele Jugendliche aus der deutschen Staatsbürgerschaft heraus gedrängt werden. Und dann werden die geringen Einbürgerungszahlen beklagt!

Die SPD fordert die dauerhafte, doppelte Staatsbürgerschaft – und zwar nicht nur bei hier geborenen Menschen, sondern auch bei Einbürgerungen. Ein Ausländer, der sich einbürgern lässt, soll seine alte Staatsangehörigkeit nicht länger aufgeben müssen. Das ist bereits heute bei mehr als 50 Prozent der Einbürgerungen der Fall, weil es diverse Ausnahmeregelungen gibt. Das konsequente Bekenntnis zur doppelten Staatsangehörigkeit würde Ungleichbehandlungen beseitigen und endlich mit dem veralteten staatsrechtlichen Dogma der Verhinderung von Mehrstaatigkeit brechen.