Die Eröffnungsrede des Bundestagspräsidenten

Die Eröffnungsrede des Bundestagspräsidenten

Nach seiner Wahl zum Präsidenten des 17. Deutschen Bundestages hat Norbert Lammert seine Eröffnungsrede gehalten. Hier ist sie: – Es gilt das gesprochene Wort –

“Die erneute Wahl zum Präsidenten des Deutschen Bundestages ist eine hohe Auszeichnung und zugleich eine große Verpflichtung. Das eine ist mir so bewusst wie das andere.

Vor vier Jahren hat mich der 16. Deutsche Bundestag mit einem ungewöhnlichen Vertrauensvorschuss in dieses Amt gewählt. Ich bedanke mich bei allen, die mir heute ihre Stimme gegeben haben. Zunächst bei meiner Fraktion, die mich trotz gelegentlicher Neigung zur Selbständigkeit auch gegenüber ihren Erwartungen oder Wünschen für dieses Amt erneut vorgeschlagen hat in Kenntnis des Risikos, das dies so bleiben wird. Und ich freue mich natürlich, dass mein Bemühen Anerkennung findet, dieses hohe Amt so überparteilich wie möglich auszuüben und unser Parlament nach innen wie nach außen würdig zu vertreten.

Dafür bin ich besonders dankbar. Und ich versichere Ihnen gerne, dass ich mich nach Kräften weiterhin genau darum bemühen werde.

Zugleich bitte ich um Verständnis, wenn ich nach Ihrem Votum nun auch um Ihre Unterstützung bei der Verbesserung unserer parlamentarischen Arbeit bitte, zu der ich nach meiner Festrede zum 60. Gründungstag des Bundestages im September heute einige durchaus selbstkritische Anmerkungen machen möchte.

Zunächst möchte ich unserem Alterspräsidenten Heinz Riesenhuber danken, der nicht nur der lebensälteste Abgeordnete ist, sondern auch zu den mit Abstand dienstältesten Mitgliedern dieses Hauses gehört, für die souveräne Eröffnung unserer konstituierenden Sitzung und für die Hinweise, die er uns für die Arbeit der bevorstehenden Legislaturperiode gegeben hat.

Mein besonderer Dank und Respekt gilt den ausscheidenden Mitgliedern des Bundestages für die geleistete Arbeit, stellvertretend für alle nenne ich Frau Dr. Däubler-Gmelin, die diesem Parlament seit 1972, also stolze 37 Jahre, angehört hat. Dank auch für die gute Zusammenarbeit im bisherigen Präsidium, insbesondere an Frau Kastner, die sieben Jahre Vizepräsidentin war.

Das Wahlergebnis vom 27. September hat die Kräfteverhältnisse im 17. Bundestag stärker verändert als gemeinhin erwartet wurde und zugleich die politischen Rollen neu verteilt. In der Regel wird der Wechsel aus der Opposition in die Regierungsverantwortung höher geschätzt als der umgekehrte Rollenwechsel. Umso wichtiger ist die Einsicht, dass die demokratische Reife eines politischen Systems nicht an der Existenz der Regierung zu erkennen ist, sondern am Vorhandensein einer Opposition und ihrer politischen Wirkungsmöglichkeiten. Regiert wird immer und überall, mal mit und oft ohne demokratische Legitimation. Die Opposition macht den Unterschied, und ihre Bedeutung steht und fällt mit dem Gewicht des Parlaments als Vertretung des ganzen Volkes. Mehrheit und Minderheit. Rede und Widerrede.

Wie sehr die Wählerinnen und Wähler – und nicht die Parteien und ihre Führungen – die Zusammensetzung der Parlamente verändern, wird nicht nur an der großen Zahl der jeweils neuen Mitglieder deutlich, diesmal beinahe ein Drittel, sondern an der weitgehenden personellen Erneuerung innerhalb von zehn Jahren: von den Abgeordneten, die 1999 beim Umzug des Bundestages von Bonn nach Berlin dabei waren, gehören noch gerade 101 dem heute zusammentretenden Parlament an, weniger als ein Sechstel also.

Nicht alle, die in diesem Bundestag sitzen, haben den gleichen Einfluss, aber alle haben das gleiche Mandat, gleiche Rechte und gleiche Pflichten. Auf beides will ich achten – und wenn nötig in Erinnerung rufen, dass wir gewählt sind, aber nicht gesalbt, nicht für immer, sondern für ganze vier Jahre, mit einem befristeten Auftrag, für den es keine automatische Verlängerung gibt.
Wir sind nicht das Volk, sondern die Volksvertretung. Das ist wichtig genug, aber eben auch nicht dasselbe.
Die Wähler wissen ebenso gut wie wir, manchmal vielleicht sogar besser, dass wir nicht über Wasser gehen können. Deshalb sollten wir auch keinen anderen Eindruck vermitteln.

Am 27. September haben fast dreißig Prozent der Wählerinnen und Wähler von ihrem Wahlrecht keinen Gebrauch gemacht, mehr als je zuvor bei Bundestagswahlen, obwohl es noch nie so viele Kampagnen zur Wahlbeteiligung gab wie diesmal: etwa 18 Millionen Frauen und Männer haben nicht gewählt – soviel wie das größte Bundesland Nordrhein-Westfalen Einwohner hat.
Belanglos ist das nicht, es sollte bei nüchterner Würdigung weder verharmlost noch dramatisiert werden. Immerhin ist die niedrigste Beteiligung an einer Bundestagswahl seit sechzig Jahren immer noch deutlich höher als die vielgerühmte höchste amerikanische Wahlbeteiligung in den letzten hundert Jahren. Dennoch sollten wir uns mit dem unerfreulichen Trend und seinen Ursachen auseinandersetzen.
Zu den Gründen der Wahlverweigerung gehören nicht nur allgemeines politisches Desinteresse, das es natürlich auch gibt, sondern konkrete Enttäuschungen, Ratlosigkeit gegenüber zu vielen oder zu wenigen oder zu undeutlichen Alternativen, manchmal auch schlichte Bequemlichkeit und neuerdings auch eine intellektuelle Überheblichkeit, die sich in der öffentlichen Aufforderung zu Verweigerung dessen niederschlägt, was dieselben Autoren als demokratisches Grundrecht natürlich für völlig unverzichtbar halten. Und für dieses demokratische Kerngrundrecht freier Wahlen sind vor zwanzig Jahren viele Tausende Menschen auf die Straße gegangen.

Die Bedeutung des Bundestages im Verfassungsgefüge wie in der Realität unseres politischen Lebens ist sicher höher als sein öffentliches Ansehen.
Das parlamentarische System in Deutschland hat im eigenen Land bedauerlicherweise nicht den gleichen guten Ruf, den es fast überall auf der Welt genießt. Zweifellos ist es eine der großen Errungenschaften der jüngeren Geschichte unseres Landes. Mir fallen im internationalen wie im historischen Vergleich nicht einmal eine Handvoll Länder ein, deren Parlamente ähnlich viel oder gar mehr Einfluss auf die Bildung und die Kontrolle von Regierungen, die Gesetzgebung und die öffentliche Meinung hätten wie deutsche Parlamente und schon gar der Deutsche Bundestag.
Aber richtig ist auch: die Parlamente, ihre Arbeit und ihre öffentliche Wirkung, sind nicht immer so gut, wie sie sein könnten und sein sollten. Die Konstituierung eines neuen Bundestages ist eine gute Gelegenheit, gemeinsam darüber nachzudenken.

Dies gilt für
– das Verhältnis von Parlament und Regierung
– die Wahrnehmung der originären parlamentarischen Aufgaben
– die Mehrheits- wie die Minderheitenrechte im Bundestag
– die Transparenzregeln für Abgeordnete
– das Wahlrecht, die Wahlprüfung und Wahlzulassung
– die neuen Kompetenzen im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft

Den Regierungen von Bund und Ländern mangelt es an Selbstbewusstsein nicht, dem Verfassungsgericht auch nicht. Der Bundestag muss und darf sich hinter ihnen nicht verstecken. Er ist nicht Hilfsorgan, sondern Herz der politischen Willensbildung in unserem Land. Nicht die Regierung hält sich ein Parlament, sondern das Parlament bestimmt und kontrolliert die Regierung. Im parlamentarischen Regierungssystem ist die Gestaltung der Politik eine gemeinsame Aufgabe von Exekutive und Legislative. Dies wird nicht zuletzt im Gesetzgebungs-verfahren deutlich. Die Wahrnehmung dessen, was in Zeiten der Globalisierung den Nationalstaaten an Souveränität verblieben ist, liegt bei den Parlamenten, in Deutschland mehr als irgendwo sonst beim Bundestag.
Er entscheidet, ob überhaupt und wo und in welchem Umfang die Bundesrepublik Deutschland nationale Kompetenzen an die Europäische Gemeinschaft oder an internationale Organisationen zu übertragen bereit ist.
Nicht die Gerichte. Sie sind weder für die Politik zuständig noch für die Gesetzgebung. Sie legen die Gesetze im Lichte unserer Verfassung aus. Nicht weniger, aber auch nicht mehr.

Die Beteiligung von Sachverstand aus Wirtschaft und Gesellschaft zur Vorbereitung staatlicher Entscheidungen in der Exekutive wie der Legislative ist eine Errungenschaft postfeudaler Zeiten und keinesfalls ein Skandal.
Allerdings: Weder ist die Regierung “Gesetzgeber” noch das Parlament “Gesetznehmer” – und der entstandene Eindruck, diese zentrale staatliche Aufgabe werde immer häufiger und möglichst unauffällig an Anwaltskanzleien, Beratungsunter-nehmen und Gutachter abgetreten oder ausgelagert, stärkt die Autorität der Verfassungsorgane nicht, weder nach innen nach außen.
Es muss im Übrigen auch nicht sein, wie zuletzt die ebenso kurzfristige wie kompetente Begleitgesetzgebung zum Lissaboner Vertrag eindrucksvoll belegt hat.
Für die neuen Aufgaben, die damit auf den Bundestag innerhalb der Europäischen Union zukommen, sind wir inzwischen besser gerüstet als zu Beginn der letzten Legislaturperiode: durch eigene Initiativen, vor allem das Verbindungsbüro des Bundestages in Brüssel, wie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes über die zentrale und unaufgebbare Rolle des Parlaments auch bei europäischen Rechtssetzungsakten.

Nicht ganz so eindrucksvoll ist die Organisation unserer Plenardebatten, die seit einiger Zeit durch ein immer größeres und immer ärgerlicheres Missverhältnis zwischen aufgesetzten und tatsächlich öffentlich behandelten Tagesordnungspunkten gekennzeichnet ist. In der vergangenen Legislaturperiode wurden 464 Tagesordnungspunkte (Petitionen nicht mitgezählt) ohne Debatte verhandelt und von rund 15.500 Reden wurden nicht weniger als 4.429 zu Protokoll gegeben – mehr als jede vierte! Aus einer im Einzelfall sicher nötigen Ausnahme ist längst eine fragwürdige Regel geworden. Dies ist ganz sicher keine Errungenschaft, schon gar nicht, wenn die zweite und dritte Lesung von Gesetzen im Plenum allein in der Niederlegung von schriftlichen Beiträgen besteht, die gar nicht debattiert werden konnten.
Mit der unmissverständlichen Festlegung der Verfassung, “der Bundestag verhandelt öffentlich”, ist diese Praxis nur schwer vereinbar, zumal die Ausschussberatungen aus guten Gründen nicht immer öffentlich erfolgen.

Deshalb empfehle ich uns dringend – und dies gilt für ausnahmslos alle Beteiligten – die Fülle der eingebrachten Gesetzentwürfe, Entschließungsanträge und Resolutionen auch im Maßstab der verfügbaren Beratungszeit selbstkritisch zu überprüfen oder umgekehrt die Anzahl der Sitzungswochen entsprechend zu erhöhen.
Auch in der Gestaltung der Fragestunde besteht gewiss Verbesserungspotential sowohl auf Seiten der Parlamentarier wie der Regierungsvertreter. Dies gilt auch für kleine und große Anfragen. Nicht nur die neuen Minister können nun zeigen, dass es im Umgang mit sicherlich manchmal lästigen parlamentarischen Auskunftsrechten so verlässlich, zügig und sorgfältig zugeht, wie sie es als Abgeordnete von der Regierung erwartet haben. Allerdings müssen auch nicht in jeder Legislaturperiode neue Rekorde bei parlamentarischen Drucksachen erzielt werden. Noch nie wurden von einem deutschen Parlament so viele Einzeldokumente erzeugt wie in den letzten vier Jahren: deutlich mehr als 14.000!

Aus gegebenem Anlass wird sich der neue Bundestag sehr bald sowohl mit den Transparenzregeln für Abgeordnete wie mit einzelnen Bestimmungen unseres Wahlrechts befassen müssen.
Ich hoffe sehr, dass wir bei beiden Themen mit möglichst breiten, fraktionsübergreifenden Mehrheiten zur überzeugenden Korrektur von Regelungen kommen, die nicht erst seit den gerichtlichen Beanstandungen umstritten sind. Dabei empfehle ich uns auch einen ruhigen Blick auf die geltenden Regelungen zur Zulassung nicht bereits im Parlament vertretener Parteien zur Bundestagswahl.
Dass im dafür zuständigen Wahlausschuss Vertreter der etablierten Parteien über die Zulassung von Konkurrenz entscheiden, ist nicht über jeden demokratischen Zweifel erhaben.
Und dass unser Wahlgesetz eine Überprüfung dort mit Mehrheit abgelehnter Bewerbungen erst nach der Wahl zulässt, halten nicht nur einige Kommentatoren des Grundgesetzes für eine Rechtsschutzlücke: dann ist es nämlich für eine Korrektur zu spät.

Nie zu spät ist es für gute Vorsätze, mit denen wir sicher alle unsere Arbeit beginnen, aber wir sollten mit ihrer Umsetzung möglichst bald beginnen. Die Legislaturperiode ist kurz, für den Bundestag nur vier Jahre. Fast alle Landtage, viele Parlamente unserer Nachbarstaaten haben fünfjährige Legislaturperioden, ebenso wie das Europäische Parlament. Auch darüber lohnt es nachzudenken – nicht statt anderer eigener Anstrengungen zur Verbesserung unserer Arbeit, versteht sich, aber als möglicher Bestandteil. Ich weiß, dass es solche Überlegungen bei Mitgliedern aller Fraktionen gibt, und ich kenne auch die beachtlichen Einwände. Aber wir sollten auch nicht übersehen, dass es nach Einschätzung der meisten Wählerinnen und Wähler nicht zu wenige Wahlen in Deutschland gibt, sondern eher zu viele, von den Gemeinderäten, Kreistagen und Landtagen bis zum Europäischen Parlament – und auch die Teilnahme an Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden auf kommunaler Ebene wie in den Ländern ist eher ernüchternd.
Jedenfalls werden wir uns darauf einrichten müssen, für die nächsten Jahre nicht nur von allgemeinem Wohlwollen der Öffentlichkeit wie der Medien als vielmehr von ausgeprägten Erwartungen begleitet zu werden, und unsere Arbeit wird dadurch nicht leichter, dass manche dieser Erwartungen sich wechselseitig ausschließen. Aber wir alle, die wir heute zur Konstituierung dieses Bundestages zusammensitzen, haben für dieses Mandat kandidiert, weil wir uns dieser Aufgabe gewachsen fühlen. Mit der Annahme dieses Mandats beginnt die Erledigung der übernommenen Aufgaben, in welchen Rollen auch immer.

Ich wünsche uns allen, jedem einzelnen, Freude und Erfolg bei der Bewältigung dieser Herausforderung und freue mich auf eine ebenso streitbare wie kollegiale Zusammenarbeit!”