Der Mindestlohn kommt am 1. Februar 2014

Der Mindestlohn kommt am 1. Februar 2014

Gestern stellten der SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück und die Spitzenkandidatin der Grünen, Katrin Göring-Eckardt, die geimeinsame Initiative der beiden Parteien für einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro zum Stichtag 1. Februar 2014 vor.

Rot-Grün wird im Falle eines Wahlsieges direkt nach der Regierungsbildung einen Gesetzentwurf auf den Weg bringen, der bereits mit den rot-grün geführten Ländern abgestimmt ist. Göring-Eckardt und Steinbrück machten deutlich, dass der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn von Rot-Grün eine klare Alternative zur sogenannten „Lohnuntergrenze“ der Union ist. Diese von der Union propagierte “Lohnuntergrenze” zielt allein auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nicht tarifgebunden beschäftigt sind. Für all jene, deren Tariflohn unterhalb von 8,50 Euro liegt, ändert sich mit den Plänen von CDU und CSU also rein gar nichts. Deshalb sei ein gesetzlicher Mindestlohn notwendig, von dem alle Menschen profitieren und mit dem ein fairer Wettbewerb gewährleistet werde, betonten der SPD-Kanzlerkandidat und die Grünen-Spitzenkandidatin.

Die Fakten zum Mindestlohn:

• Nur ein gesetzlicher und flächendeckender Mindestlohn schützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Ausbeutung durch Dumpinglöhne und sorgt dafür, dass sie von ihrer Arbeit auch leben können.

• Mit einem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 € steigt die Kaufkraft in Deutschland um 19,1 Milliarden €. Das erzeugt Wachstum und somit auch neue Arbeitsplätze.

• Heute arbeiten in Deutschland 6,8 Millionen Menschen für weniger als 8,50 € die Stunde. Durch den Mindestlohn bekommen sie mehr Geld. Und der Staat spart rund 4 Milliarden €, da er Niedriglöhne nicht mehr aufstocken muss.

• Der Mindestlohn stärkt die Unternehmen, die gute Löhne zahlen und ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gerecht behandeln. Denn sie sind nicht mehr der Konkurrenz um Dumpinglöhne ausgesetzt.

• Ein Mindestlohn ist keine Gefahr für Arbeitsplätze. Das zeigen die Erfahrungen aus 20 anderen EU-Ländern, die Mindestlöhne eingeführt haben.

• Ostdeutsche sind besonders von niedrigen Löhnen betroffen. Ein flächendeckender Mindestlohn in ganz Deutschland macht Schluss mit dieser „Zwei-Klassen“-Politik.

• Schwarz-Gelb propagiert sogenannte „Lohnuntergrenzen“. Bei diesen „Lohnuntergrenzen“ ist der eigentliche Lohn aber nicht festgelegt. Und sie sollen nur da gelten, wo keine tariflichen Regelungen existieren. In vielen Tarifgruppen liegen die Löhne aber deutlich unter 8,50 € – diesen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wäre überhaupt nicht geholfen.

Hier können Sie die Pressekonferenz von Peer Steinbrück und Katrin Göring-Eckardt vom 11. Juli 2013 noch einmal anschauen:

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