Das Internetsperrgesetz wird endlich aufgehoben
Ich begrüßen es, dass sich – nach mehr als drei Jahren Debatte und zwei Jahre nach der Verabschiedung des Zugangserschwerungsgesetzes – auch in der Bundesregierung die Erkenntnis durchgesetzt hat, dass Internetsperren wenig effektiv, ungenau und technisch ohne größeren Aufwand zu umgehen sind. Sie können keinen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung der Kinderpornographie leisten und schaffen zudem eine Infrastruktur, die grundsätzliche Bedenken hervorruft und verfassungsrechtlich problematisch ist. Es ist daher richtig, dass die Bundesregierung nun vorschlägt, das Internetsperrgesetz ersatzlos aufzuheben. Die für diesen Schritt notwendige 1. Lesung des Deutschen Bundestages fand gestern am 21. September statt. Nun wird es die Ausschussbefassung geben, bevor dann in 2. und 3. Lesung ein Schlussstrich unter das Internetsperrgesetz gezogen wird.
Es bleibt angesichts vergleichbarer Forderungen beispielsweise bei Urheberrechtsverletzungen zu hoffen, dass sich die Bundesregierung damit vollständig von der Absicht, eine solche Sperrinfrastruktur aufbauen zu wollen, verabschiedet. Das ist ein guter Tag für die Netzpolitik. Damit wird eines der Missverständnisse zwischen jungen, engagierten Netzaktiven und einer Generation von Politikern, die meint, Regeln der Offline-Welt in die Online-Welt zu übertragen, endlich aus der Welt geschafft. Die Verabschiedung dieses Gesetzes zur Aufhebung des Internetsperrgesetzes ist ein Sieg für all diejenigen, die sich für ein freies Internet einsetzen und wirksame Maßnahmen in den Mittelpunkt stellen, statt auf Symbolpolitik zu setzen.
Es gibt in allen Fraktionen Akteure, die sich für den heutigen Erfolg eingesetzt haben. Das Ende der Netzsperren sollte nicht das einzige bleiben, was wir bis zum Ende der Legislatur netzpolitisch erreichen.