Bundesregierung veralbert die Eltern
Viele Eltern habe sich wohl in den letzten Tagen verwundert die Augen gerieben als sie erfahren mussten, dass sie für ihr Kleinkind kein Betreuungsgeld bekommen werden. War das Betreuungsgeld von CDU/CSU und FDP noch als sogenannte „Wahlfreiheit“ und Alternative zum Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz gepriesen worden, wird nun deutlich, dass das Betreuungsgeld nicht nur sachlich falsch, sondern auch in der praktischen Umsetzung eine Luftnummer ist. Anspruchsberechtigt sind nur diejenigen Eltern, deren Kind nach dem 1. August 2012 geboren wurden. Die Eltern von beispielsweise zweijährigen Kindern haben hingegen aktuell keinerlei Anspruch. Lauthals wurden nun von einigen Vertretern der CDU Krokodilstränen vergossen, dass da leider ein Fehler unterlaufen sei. Schlecht gemacht oder absichtlich getäuscht? Seriöse und zukunftsgerichtete Familienpolitik sieht anders aus.
Die SPD lehnt das Betreuungsgeld nach wie vor kategorisch ab. Es ist sowohl bildungspolitisch, als auch integrations- und frauenpolitisch eine Sackgasse und zudem verfassungsrechtlich problematisch. Der Hamburger Senat hat die richtige Antwort auf das Betreuungsgeld gegeben: Das Betreuungsangebot in Kitas wurde und wird kontinuierlich ausgebaut, Hamburg ist damit Spitzenreiter unter den westdeutschen Bundesländern und hat den Kita-Rechtsanspruch für Kinder ab vollendetem ersten Lebensjahr erfolgreich umgesetzt. Hamburg ermöglicht allen Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und frühe Bildungsangebote für Kinder aller sozialer Schichten. Ab August 2014 werden die Hamburger Eltern weiter entlastet: Das Basisangebot in der Kindertagesbetreuung im Krippen- und Elementarbereich (fünf Stunden Betreuung plus Mittagessen) wird dann gebührenfrei sein.
So sieht echte Wahlfreiheit aus.