Bekämpfung der Zwangsheirat: Zwei Schritte vor, ein Schritt zurück

Bekämpfung der Zwangsheirat: Zwei Schritte vor, ein Schritt zurück

Gestern wurde im Bundestag der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Zwangsheirat dabattiert. Einig sind sich alle Fraktionen: Opfer von Zwangsheirat brauchen wirksamen Schutz.

Für uns in der SPD gehört dazu auch das Recht der Opfer, nach Deutschland zurückzukehren, sobald die Zwangssituation aufgrund einer Ehe im Ausland ein Ende hat. Das ist ausländerrechtlich bislang nicht sicher gestellt. Deshalb ist das von der Bundesregierung vorgeschlagene Wiederkehrrecht ein guter Schritt in die richtige Richtung und findet unsere Unterstützung. Was nicht hätte sein müssen in dem Gesetzentwurf, ist , dass in diesen Fällen auch noch zu geprüft werden soll, ob sich das von hier stammende Opfer wieder in die Lebensverhältnisse in Deutschland einfügt. Das ist doch eher kleinkariert und für die Opfer von Zwangsheiraten eine Belastung.

Dass “Zwangsheirat” ein neu geschaffener Straftatbestand werden soll (und nicht wie bisher als Nötigung gilt) ist ein gutes Signal . Hier muss rechtlich zwar keine Lücke geschlossen werden, das ist schon unter Rot-Grün geschehen. Der besondere Straftatbestand ist aber ein verstärkt sichtbares Zeichen der Ächtung von Zwangsheiraten durch unsere Rechtsordnung. In diesem Zusammenhang ist es aber ein ganz falsches Zeichen der Regierung, die Frist zu verlängern, die ein eigenständiges Aufenthaltsrecht in Deutschland voraussetzt. Mit der Verlängerung der erforderlichen Dauer der Ehe von zwei auf drei Jahre wird die Abhängigkeit von Frauen von ihrem Ehepartner verstärkt, werden Zwangsverhältnisse und Gewalt begünstigt.

Die ergänzenden Regelungen der Bundesregierung zu den Integrationskursen machen klar: Um neue Sanktionen geht es nicht. Was dazu notwendig ist, steht seit langem im Gesetz – wie etwa das Kürzen oder sogar Streichen der Hartz-IV-Leistungen oder das Verwirken des Aufenthaltstitels. Was wir eigentlich bräuchten, ist eine Regelung, dass alle, die freiwillig an einem Sprachkurs teilnehmen wollen, die Möglichkeit hierzu bekommen müssen. Doch das Gegenteil ist derzeit der Fall. Im September standen bereits 9.000 Interessierte auf den Wartelisten. Und im Entwurf des Bundeshaushaltes 2011 sind wieder nur 218 Millionen Euro für die Integrationskurse eingestellt. Das hat schon in diesem Jahr vorne und hinten nicht gereicht: Zum einen mussten 15 Mio. Euro nachgeschossen werden, zum anderen fehlen weitere 15 Mio. Euro für die wartenden Freiwilligen. Das wäre mal ein sinnvolles integrationspolitisches Signal: Alle, die einen Sprachkurs machen wollen, bekommen auch einen Platz!