Die Mietpreisbremse kommt!
Endlich kommt die Mietpreisbremse – und zwar ohne Einschränkungen. Darauf konnten sich in dieser Woche die Mitglieder des Koalitionsausschusses einigen, nachdem es zuletzt Widerstand der Union gegeben hatte. Schon nächste Woche soll das Gesetz im Bundestag verabschiedet werden.
Die neuen Regelungen kommen hunderttausenden Mieterinnen und Mietern zugute. Überzogene Mieterhöhungen von 30 oder 40 Prozent, die vor allem bei Neuvermietungen in Großstädten und Ballungsgebieten vorkamen, gehören ab sofort der Vergangenheit an. Auch das Bestellerprinzip bei der Beschäftigung von Maklern wird im neuen Gesetz ohne Ausnahmefälle festgeschrieben sein. In Zukunft gilt: Wer den Makler bestellt, der bezahlt ihn auch. Das ist in der Regel der Vermieter. Maklerkosten können so nicht mehr auf die Wohnungssuchenden abgewälzt werden. Mit dem Gesetz verbucht die SPD-Bundestagsfraktion einen großen Erfolg und setzt eines der sozialdemokratischen Hauptprojekte aus dem Koalitionsvertrag um. Das Gesetz wird der sozialen Spaltung entgegenwirken und dafür sorgen, dass Wohnen in attraktiver Lage nicht zum Luxusgut wird.
Gleichzeitig wird das Gesetz die derzeit hohe Investitionsbereitschaft fördern und erhalten. Nur so können wir herrschender Wohnungsknappheit langfristig begegnen. Deshalb gilt die Mietpreisbremse nicht für Neubauten und bei Erstvermietung nach umfassender Modernisierung. Wer Geld investiert, soll damit natürlich auch weiterhin Geld verdienen können.
Mit allen wichtigen Fragen rund um die Mietpreisbremse befasst sich auch die Homepage des Bundesjustizministeriums: http://www.bmjv.de/DE/Themen/BauenundWohnen/Mietpreisbremse/_node.html