Verheerende Bilanz des Gesetzes zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse
Man hätte es ahnen können und wir als SPD-Fraktion haben es schon vor Monaten angemahnt: Ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes zum Anerkennungsverfahren ausländischer Bildungsabschlüsse (hier einsehen) sind jetzt erste Zahlen auf dem Tisch, die für die Bundesregierung ein echter Schlag ins Kontor sind. Bisher sind nur 100 Abschlüsse durch das neue Gesetz anerkannt worden, so der Vorstand der Bundesagentur für Arbeit, Heinrich Alt.
Das sind zwar 100 glückliche Menschen mehr, die mit ihrem ausländischen Bildungsabschluss bessere Jobaussichten in Deutschland haben (da sie jetzt eine Bescheinigung haben, dass ihr ausländischer Bildungsabschluss bspw. zum Krankenpfleger nunmehr demjenigen Abschluss des deutschen Bildungssystems als gleichwertig anerkannt ist), aber verglichen mit der Erwartung von Bundesbildungsministerin Schavan, dass im ersten Jahr rund 25.000 Menschen vom Gesetz profitieren könnten, eine ganz bittere Zwischenbilanz. Gerade einmal 0,4% der von Schavan bis Ende März 2013 angepeilten Marke ist erreicht! All’ das Gerede vom Meilenstein, vom großen Wurf, das damals bei der Verabschiedung des Gesetzes aus der schwarz-gelben Koalition zu hören war, ist verstummt. Es braucht sicher ein größeres Wunder als den Verlauf des gestrigen 4:4 zwischen Deutschland und Schweden in der Fussball-WM-Qualifikation, als dass die Marke von 25.000 Anerkennungen auch nur annähernd erreicht wird.
Das Gesetz für ein besseres Anerkennungsverfahren ausländischer Bildungsabschlüsse war der erste Schritt in die richtige Richtung. Aber schon jetzt zeigt sich, dass das Gesetz den Betroffenen nicht wirklich hilft, rasch zur Anerkennung zu kommen. Der Aufbruch in eine neue Kultur der Anerkennung, in der die Menschen nicht nur in ein Verfahren geschickt, sondern erfolgreich beraten, unterstützt und ihnen Brücken ins Erwerbsleben gebaut werden, sieht anders aus.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat von Anfang an kritisiert, dass der Dschungel an Regelungen und Zuständigkeiten durch das Gesetz nicht ausreichend gelichtet wurde. Es fehlt die Sicherstellung, dass die Anerkennung nach bundesweit gültigen Standards verläuft, damit nicht wie bei einem Glücksspiel der Wohnort darüber entscheidet, ob ein Abschluss anerkannt wird oder nicht. Zudem fehlen im Gesetz Bestimmungen über Beratungsansprüche sowie notwendige Anpassungsqualifizierungen für diejenigen, die nur eine Teilanerkennung erhalten. Und wohl mit am wichtigsten: Die „Betroffenen“, die in den Genuss des Gesetzes kommen könnten – also Antragsteller mit ausländischem Bildungsabschluss – wissen augenscheinlich überhaupt nicht, dass sie auf diese Chance einen rechtlichen Anspruch haben. Wie wäre es mit einer Werbekampagne?
Fazit der SPD-Bundestagsfraktion: Eine Überarbeitung des Gesetzes, das die genannten Kritikpunkte aufnimmt, ist schon heute dringend nötig.