Doppelte Staatsbürgerschaft – Plenardebatte im Bundestag
Heute hat der Deutsche Bundestag über unseren SPD-Gesetzesentwurf zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts debattiert: Wir wollen doppelte Staatsbürgerschaft ermöglichen und den Optionszwang, der Kinder mit mindestens einem ausländischen Elternteil zwingt, sich im Alter zwischen 18 und 23 Jahren für einen Pass zu entscheiden, abschaffen. Hier können Sie den Gesetzentwurf noch einmal nachlesen. Nach 90minütiger Debatte stimmten die Abgeordneten über unseren Gesetzentwurf ab, der ein – wie ich finde – sehr gutes Ergebnis erzielte: 278 stimmten dafür, 308 dagegen. Somit ist der Gesetzentwurf zwar abgelehnt, aber es ging doch einigermaßen knapp zu. Die Grünen und die Fraktion der Linken stimmte geschlossen für unseren Entwurf. Dass sich die FDP entgegen ihrer Programmatik gegen doppelte Staatsbürgerschaft stimmte, kann nur mit dem Koalitionszwang erklärt werden. In meiner Rede im Bundestag habe ich daher auch genüsslich auf das FDP-Parteiprogramm zur Bundestagswahl 2009 verwiesen, in dem die doppelte Staatsbürgerschaft aufgeführt worden war.
In der Rede habe ich außerdem skizziert, welche integrationspolitischen Probleme das Optionsmodell aufwirft. So entbehrt es jeglicher Logik, warum wir ausgerechnet junge Menschen, die in Deutschland geboren, aufgewachsen, zur Schule gegangen sind, hier verwurzelt sind und jahrelang mit zwei Staatsangehörigkeiten gelebt haben, zwingen sollen, sich nun plötzlich im Alter zwischen 18 und 23 Jahren für eine Staatsangehörigkeit zu entscheiden. Und sie womöglich mit der Volljährigkeit wieder zu Ausländern machen. Das kann ernsthaft niemand wollen.
Zum Vergleich: In fast allen EU-Staaten ist es mittlerweile vollkommen normal, dass man 2 Pässe besitzen kann, ohne dass es diesbezüglich Probleme aufgeworfen hätte. Darum haben wir in der SPD auch gefordert, dass bei Einbürgerungen die Beibehaltung des alten Passes hingenommen werden sollte.
In der letzten Sitzungswoche des Bundestages hatten CDU/CSU und FDP in einer sehr sachlichen und angenehmen Plenardebatte in vielen warmen Worten den Zuwanderern in unserem Land für ihre Leistungen gedankt – Anlass war das 50jährige Jubiläum des deutsch-türkischen Anwerbeabkommens. Sie sprachen von der teils mangelnden Attraktivität Deutschlands für hier geborene, gut ausgebildete Menschen. Auch sprachen die Redner der Regierungskoalitionen zu Recht davon, dass viele von ihnen unser Land verlassen, dass wir sehenden Auges auf einen Fachkräftemangel zusteuern und dass wir das alles nicht billigend in Kauf nehmen dürfen. Heute wäre die Gelegenheit gewesen, diesen Worten auch Taten folgen zu lassen und doppelte Staatsbürgerschaft zu ermöglichen und den unsinnigen Optionszwang zu beenden. Das wäre mal ein integrationspolitisches Signal gewesen.
Nach Bekanntwerden der Ablehnung unseres Gesetzentwurfes äußerten sich Gewerkschaften und Diakonie enttäuscht, dass der Optionszwang weiter gültig bleibt.
Hier in der Mediathek des Bundestages können Sie meine Rede noch einmal anschauen.