Bildungspaket auch für Flüchtlingskinder ermöglichen
Rund 40.000 der ärmsten Kinder in Deutschland sind zur Zeit vom Bildungs- und Teilhabepaket ausgeschlossen. Kinder von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, die noch keine vier Jahre bei uns leben, haben keinen gesetzlichen Anspruch – und dies, obwohl sie wie alle anderen Kinder auch die Schule besuchen. Das ist ungerecht, das will die SPD ändern! Darum haben wir einen entsprechenden Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht, den auch unsere sozialdemokratisch regierten Länder im Bundesrat unterstützen.
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die noch keine vier Jahre in Deutschland leben und unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen, sind bisher komplett auf freiwillige Ausnahmeregelungen der jeweiligen Behörden angewiesen. Einige Länder gewähren das Bildungs- und Teilhabepaket, andere nicht. Wir wollen, dass alle Kinder – egal ob Flüchtlinge oder nicht – dieselben Chancen erhalten. Die Gewährung des Bildungspakets ist hierfür ein wichtiger Schritt.
Flüchtlingskinder müssen im Vergleich zu deutschen Kindern ohnehin mit deutlich geringeren Regelleistungen der Sozialversicherung auskommen – je nach Alter bis zu 40 Prozent weniger – und erhalten dann noch nicht einmal die Unterstützung für Bildung und Teilhabe. Gerade sie sind am stärksten darauf angewiesen. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich daher für eine Gleichbehandlung und einen Rechtsanspruch aller Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen – auch von Asylbewerbern – auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets ein.
Flüchtlingsfamilien dürfen nicht zu Bittstellern gemacht werden. Diese Ungleichbehandlung ist auch mit der UN-Kinderrechtskonvention nicht vereinbar. Ministerin von der Leyen bewirbt das Bildungspaket vollmundig mit dem Motto “Mitmachen – Möglich machen!”, schließt aber gleichzeitig rund 40.000 Flüchtlingskinder vom “Mitmachen” aus und will dies bislang auch nicht korrigieren. Das ist eine soziale Ungerechtigkeit, die wir nicht hinnehmen.