Gesetz gegen Zwangsheiraten bietet keinen ausreichenden Schutz
Heute wurde mit der schwarz-gelben Mehrheit im Bundestag das Gesetz gegen Zwangsheiraten verabschiedet. In meiner Rede im Plenum des Bundestages habe ich deutlich gemacht, dass das Gesetz kein ausreichender Schutz für die Opfer von Zwangsheiraten darstellt. Das Gesetz ist in sich widersprüchlich und teilweise populistisch. Die Regierungskoalition hat es in kürzester Zeit geschafft, ein eigentlich gutes Vorhaben (Kampf gegen Zwangsheirat) in ein schlechtes Gesetz zu pressen. Hier können Sie das Gesetz einsehen.
Dem ernsthaften Problem “Zwangsheirat” vollkommen entgegenstehend, war das Tempo, mit dem das Gesetz von CDU/CSU und FDP sowie kurzfristige Änderungsanträge in aller Eile zusammen geschustert und durch den Bundestag gepeitscht wurden. Erst am Montag (14. März) fand die Sachverständigen-Anhörung im Innenausschuss des Bundestages statt, heute am 17. März wurde das Gesetz verabschiedet, ohne dass die Expertise der Fachleute berücksichtigt werden konnte. Dabei besonders bitter: An einigen Stellen steht das Gesetz dem Schutz der Opfer von Zwangsheiraten sogar entgegen. Das bestätigten selbst die von der Koalition berufenen Sachverständigen in der Anhörung des Innenausschusses.
Besonders verheerend ist die willkürliche Erhöhung der Ehebestandszeit von zwei auf drei Jahre. Das Argument der Regierung, damit Scheinehen besser aufzudecken, ist haltlos, unsachlich und überhaupt nicht belegt. Unterm Strich bewirkt die Koalition mit ihrem Gesetz, dass das „Gefängnis Zwangsehe“ sogar um ein Jahr verlängert wird. Das ist auch deshalb so, weil die geltende Härtefallregel (mit der auch schon vor den zwei, bzw. dann drei Jahren Ehebestandszeit bei bspw. häuslicher Gewalt ein Aufenthaltstitel vergeben werden kann) in der Regel ins Leere läuft, weil die Opfer von Zwangsheiraten selber die Beweise erbringen, aber oftmals eben nicht in der Lage sind, ihre Zwangslage zu beweisen.
Ebenso kontraproduktiv und unsäglicher Populismus ist die im Gesetzespaket beschlossene Verschärfung des Aufenthaltsrechts, dass nur bei erfolgreichem Bestehen des Integrationskurses ein langfristiger Aufenthaltstitel zu erreichen ist, ansonsten wird der Titel auf 1 Jahr befristet. Dies ist eine Beruhigungspille für die Stammtische und erinnert in der Konstruktion an die Kettenduldungen. Und vor allem werden diejenigen in eine schlechte Ausgangslage versetzt, die nicht schon mit einem hohen Bildungshintergrund zu uns kommen. Sehr fragwürdig, ob dies der Gesellschaft am Ende zugute kommt.
Mein Fazit zum Gesetzespaket lautet: Chance vertan, wirklich bitter!