Kinderkommission – Stellungnahme für inklusive Bildung
In ihrer aktuellen Stellungnahme fordert die Kinderkommission des Deutschen Bundestages, endlich inklusive Bildung in Schulen und Kindertagesstätten für Kinder mit Behinderungen anzubieten. Als Mitglied der Kinderkommission fordere ich eine zügige Umsetzung der Forderungen, die Sie hier in der Stellungnahme einsehen können.
Zum Hintergrund: Am 26. März 2009 trat die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland in Kraft und ist seither geltendes deutsches Recht. Diese UN-Konvention ergänzt die allgemeinen Menschenrechte um die Perspektive von Menschen mit Behinderung. Sie verfolgt ein vollkommen neues Leitbild: die Inklusion.
Anders als die Integration fordert die Inklusion die Anpassung der Gesellschaft an den Menschen mit seinen individuellen Bedürfnissen und nicht umgekehrt. Inklusion bezieht sich auf alle Menschen – sowohl auf benachteiligte Menschen, als auch beispielsweise auf Menschen mit einer Hochbegabung.
Vor allem aus Kindersicht ist es sinnvoll, alle Leistungen für Kinder – unabhängig, ob behindert oder nicht – entsprechend der „Großen Lösung“ unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe zusammenzufassen. „Inklusion“ heißt aber auch, Kinder mit Behinderung und von Behinderung bedrohte Kinder so früh wie möglich entsprechend der Frühförderungsverordnung zu fördern. Gemäß Artikel 24 UN-Behindertenrechtskonvention muss ein inklusives Bildungssystem geschaffen werden, bei dem Kinder mit Behinderungen von Anfang an selbstverständlich in das allgemeine Schulsystem einbezogen werden. Das gilt ebenso für die frühkindliche Bildung in Kindertagesstätten.
Die Bundesregierung und die zuständigen Ministerien der Bundesländer sind gefordert, eine rasche Umsetzung der Vorschläge zu gewährleisten. Das schulden wir allen Kindern in unserer Gesellschaft!