Alkohol an der Tanke – wieder nur freiwillige Vereinbarungen
Heute stellte die Drogenbeauftragte der Bundesregierung den überarbeiteten “Aktionsplan Jugendschutz” zusammen mit der Tankstellenbranche vor.
Als Berichterstatterin für Jugendschutz der SPD-Bundestagsfraktion im Familienausschuss begrüße ich es natürlich, dass die Tankstellenbetreiber ihren Aktionsplan Jugendschutz fortschreiben. Sie wollen die Maßnahmen zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes im Bereich der Ausweiskontrollen, der Mitarbeiterschulungen und der Ausstattung mit moderneren Kassensystemen verbessern. Ein größeres Engagement ist sicherlich gut, die Einhaltung der geltenden Jugendschutzgesetze sollte aber auch für die Tankstellenbetreiber eine Selbstverständlichkeit sein.
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung begnügt sich derweil wieder einmal mit diesen freiwilligen Versprechungen auf Besserung – ganz im Interesse der Wirtschaft. Fakt ist aber, dass Kinder und Jugendliche immer noch zu leicht Zugang zu Alkohol haben und ihnen in der Werbung vorgegaukelt wird, wie cool und erfolgreich Alkohol doch mache. Wir alle kennen das Phänomen an deutschen Tankstellen, dass Jugendliche in Gruppen dort stehen, und Alkohol im Shop der Tankstelle gekauft haben und dann konsumieren. Das ist besonders an Wochenenden zu beobachten, in allen Regionen Deutschlands.
Aber Anstatt sich mit der x-ten Selbstverpflichtung zu rühmen, muss die Drogenbeauftragte endlich über Verkaufs- und Werbeverbote sprechen, die Einhaltung bestehender Gesetze sicherstellen und den Bereich der Prävention, beispielsweise in der Jugendarbeit und in Schulen stärken.