50 Jahre deutsch-türkisches Anwerbeabkommen – Debatte im Bundestag
Heute führte der Deutsche Bundestag eine Plenardebatte zum 50jährigen Jubiläum des deutsch-türkischen Anwerbeabkommens. Ich habe in meiner Rede Anerkennung und Dank all‘ den Menschen ausgesprochen, die seit Beginn des Abkommens 1961 aus der Türkei in unser Land zugewandert sind und hier gearbeitet, gelebt und auch ihre Heimat gefunden haben.
Im ersten Jahr des Anwerbeabkommens, also 1962, kamen nach Angaben des Statistischen Bundesamts knapp 18.000 Türken nach Deutschland. Es waren oft harte Tätigkeiten, für die in Zeiten des wirtschaftlichen Aufschwungs vielfach keine einheimischen Arbeitskräfte gewonnen werden konnten. Und es ist nicht allzu oft diesen Menschen dafür gedankt worden, was sie für Deutschland getan haben. Das viel zitierte Wirtschaftswunder Deutschlands wäre ohne ihre Mithilfe nicht vollendet worden. Für Ihre Lebensleistung danke ich ihnen und drücke ihnen im Namen der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten meine Anerkennung aus.
Anlässlich des Jubiläums bekräftigen wir in der SPD, dass für eine Kultur der Anerkennung und als starkes Signal gerade auch für das deutsch-türkische Zusammenleben der Schritt hin zu echter doppelter Staatsangehörigkeit längst überfällig ist. Es ist doch ein Armutszeugnis, dass im 50. Jahr des Anwerbeabkommens wegen Widerständen aus der Union immer noch nicht die Hinnahme der doppelten Staatsbürgerschaft möglich ist.
In meiner Rede wies ich zu Schluss daraufhin, dass die Aufgabe, die auch 56 Jahre nach der ersten Anwerbung von Gastarbeitern und 50 Jahre nach dem deutsch-türkischen Anwerbeabkommen vor uns liegt, heißt: Wie wachsen wir zu einer solidarischen und starken Gesellschaft zusammen?
Bundespräsident Johannes Rau sagte im Jahr 2000 treffend: „Es kommt nicht auf die Herkunft des Einzelnen an, sondern darauf, dass wir gemeinsam die Zukunft gewinnen.“