Löschen statt Sperren – bestätigt auch Bundestagsanhörung
Heute fand im Unterausschusses Neue Medien eine Anhörung zu den technischen und organisatorischen Fragen bei der Löschung von Kindesmissbrauchsdarstellungen im Internet statt. Eindeutiges Fazit: Löschen statt Sperren muss die Devise gegen Kinderpornographie im Internet sein.
Wir aus der SPD-Bundestagsfraktion hatten gemeinsam mit den Grünen und Linken das öffentliche Expertengespräch zum Thema “Kampf gegen Darstellung von Kindesmissbrauch im Internet: technische und organisatorische Fragen” durchgeführt, welches auch auf großes Interesse in der Öffentlichkeit stieß. Im Mittelpunkt standen dabei vor allem die technischen und organisatorischen Fragestellungen sowie die Möglichkeiten und Grenzen bei der Löschung von derartigen strafbaren Inhalten auf ausländischen Servern.
Die wichtigsten Ergebnisse des heutigen Expertengespräches:
1. Internetsperren bringen uns nicht weiter, sie sind nicht effektiv, ungenau und technisch ohne großen Aufwand zu umgehen. Somit leisten Sperren („Stoppschilder“) keinen Beitrag zur Bekämpfung der Kinderpornographie, außerdem wären Sperren verfassungsrechtlich zumindest bedenklich und schaffen zudem eine Infrastruktur, die von vielen zu Recht mit Sorge gesehen wurde und wird.
2. Die verstärkten Bemühungen um die Löschung derartiger Inhalte auf ausländischen Servern zeigen positive Ergebnisse: So konnte nach Auskunft der Selbstkontrolleinrichtungen und Beschwerdestellen der überwiegende Teil binnen kurzer Frist erfolgreich gelöscht werden. Gleichwohl muss es darum gehen, die Zusammenarbeit zwischen den nationalen und internationalen Polizei- und Strafverfolgungsbehörden und den Selbstkontrolleinrichtungen und Beschwerdestellen weiter zu verbessern. Mit dem Memorandum bezüglich einer verbesserten Zusammenarbeit, wie es derzeit zwischen den Selbstkontrolleinrichtungen und dem BKA abgestimmt wird, sollen entsprechende Strukturen geschaffen werden. Diese sind auch dringend geboten, denn die jetzigen Verfahrensabläufe führen dazu, dass Seiten, die binnen kürzester Zeit gelöscht werden könnten, weiter online bleiben.
3. Notwendig ist schließlich eine effektive Löschstrategie im Rahmen einer Gesamtstrategie. Hierzu gehören ein einheitliches und vergleichbares Vorgehen, der Direktkontakt zu den Hostprovidern, eine bessere personelle und technische Ausstattung der Polizeibehörden wie auch der Beschwerdestellen und der Selbstkontrolleinrichtungen, ein (werk-)tägliches Controlling sowie internationale Vereinbarungen zur Zusammenarbeit der Beschwerdestellen und der Polizei- und
Strafverfolgungsbehörden. Weitgehende Einigkeit herrschte bei den geladenen Sachverständigen, dass die mit dem Zugangserschwerungsgesetz vorgesehenen Internetsperren hierzu keinen
wirksamen Beitrag leisten können.
Am 10. November 2010 wird der federführende Rechtsausschuss eine Anhörung zu den rechtlichen Fragen der Gesetzentwürfe der Oppositionsfraktionen zur Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes durchführen. Auch hier ist zu erwarten, dass die geladenen Sachverständigen sich überaus kritisch mit dem seitens der schwarz-gelben Bundesregierung gewählten und aus verfassungsrechtlicher Perspektive höchst fragwürdigem Weg auseinandersetzen werden. Demzufolge ist ein vom Bundestag verabschiedetes, vom Bundespräsidenten unterzeichnetes und im Bundesgesetzblatt veröffentlichtes Gesetz schlichtweg nicht anzuwenden. Sicherlich werden in dieser Anhörung auch noch einmal die rechtlichen Bedenken gegen das Zugangserschwerungsgesetz eine große Rolle spielen. Die haben letztlich dazu geführt, dass die SPD-Bundestagsfraktion einen eigenen Gesetzentwurf zur Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes vorgelegt hat.
Wenn die Bundesregierung inzwischen auch zu der Auffassung gelangt ist, dass der damals gewählte Weg der Internetsperren zwischenzeitlich nicht mehr zu überzeugen vermag, dann sollte sie endlich einen Gesetzentwurf zur Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes vorlegen oder aber einem bereits vorliegenden Entwurf zustimmen. Ein längeres Hinauszögern wäre auch weder aus verfassungsrechtlicher Perspektive vertretbar noch politisch tragbar.