Kinder konsequenter vor sexuellem Missbrauch schützen – Netzsperren falscher Weg

Kinder konsequenter vor sexuellem Missbrauch schützen – Netzsperren falscher Weg

Die SPD-Bundestagsfraktion macht sich für den besseren Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch und für mehr Opferschutz stark. Kinder müssen konsequenter vor sexuellem Missbrauch geschützt werden.

Wenn die EU jetzt mit einem Richtlinien-Vorschlag darauf abzielt, Kinder besser zu schützen und Kinderpornografie im Internet einen Riegel vor zu schieben, ist das richtig.

Aber: Das Ziel ist gut – der Entwurf der EU-Richtlinie geht den falschen Weg. Die SPD stellt sich gegen die Forderung der EU, europaweit Netzsperren im Internet einzuführen. Darauf hatte ich bereits in meinem Artikel vom 30. März, “Internetsperren durch die europäische Hintertür”, hingewiesen. Allerdings rief das erste Bekanntwerden der Pläne der europäischen Kommission damals kaum Medien-Resonanz hervor – eigentlich erstaunlich.

Der Weg der symbolpolitischen und ungeeigneten Netzsperren muss aufgegeben werden. Stattdessen muss europaweit die Löschung von Webseiten, die Kinderpornografien enthalten, vorangetrieben werden. Dazu ist die internationale Zusammenarbeit zu verstärken und zeitgemäß zu gestalten.

Im Bundestag zeigte sich diese Woche, wie ernst es CDU/CSU und FDP in dieser Frage wirklich meinen. In der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien hat die schwarz-gelbe Regierungsmehrheit verhindert, dass sich der Bundestag eindeutig für den Grundsatz “löschen statt sperren” und gegen europaweite Netzsperren ausspricht.

Die SPD hatte gefordert, dass der Bundestag Internetsperren wie im Vorschlag der EU-Kommissarin Malmström vorgesehen als europarechtswidrig kritisiert (hier können Sie den Antrag einsehen). Aus Sicht der SPD fehlt der Kommission die Kompetenz, die Mitgliedstaaten zu verpflichten, Netzsperren einzuführen. Diese grundsätzliche Rüge hätte der Deutsche Bundestag noch bis zum 25. Mai 2010 in Brüssel geltend machen können. CDU/CSU und FDP haben einen entsprechenden Beschluss unmöglich gemacht, weil sie auf Vertagung bestanden. Dadurch aber wird die Frist versäumt.

Lässt sich Europa, was diesen Richtlinien-Vorschlag angeht, nicht umstimmen, ist das auch das Aus für den deutschen dreistufigen Jugendschutz. Die Unterscheidung zwischen Kindern und Jugendlichen, wie wir sie im deutschen Sexualstrafrecht kennen, würde fallen. Und auch das wäre falsch. Denn dieser Differenzierung liegt die richtige Überlegung zugrunde, dass die Schutzwürdigkeit von Kindern und Jugendlichen vor dem Hintergrund der zunehmenden sexuellen Reife unterschiedlich zu beurteilen ist. Es ist nicht das gleiche, ob es sich um ein 10-jähriges Kind oder einen fast 18-jährigen Jugendlichen handelt.

So wie der Richtlinien-Vorschlag konzipiert ist, kann der verliebte 18-Jährige, der übers Netz bei einer 17-Jährigen anklopft und sich mit ihr zu Intimitäten verabredet strafbar machen, wenn es dann zu diesen Intimitäten kommt. Das geht an der Lebenswirklichkeit vorbei. Wir müssen “Grooming”, also die Anbahnung sexuellen Missbrauchs durch das Internet, unter Strafe stellen, aber wir dürfen Heranwachsende bei ihren ersten, ganz normalen sexuellen Kontakten nicht kriminalisieren.

Und: Wir brauchen mehr Opferschutz. Wir erleben derzeit, wie aus allen Winkeln der Republik neue Meldungen über Kindesmissbrauch an die Öffentlichkeit drängen. Jahrzehntelang haben die Opfer geschwiegen.

Für viele Betroffene gab es einfach keine Anlaufstelle. Sie konnten sich nicht anvertrauen.

Eine Gesellschaft, die das Thema Kindesmissbrauch verdrängt und tabuisiert, kann den Kampf gegen sexuellen Missbrauch und Ausbeutung von Kindern nicht gewinnen.

Kinder konsequent vor Missbrauch schützen – dafür setzt sich die SPD ein! Im Internet unter der Maxime „löschen statt sperren“, im Gegensatz zu CDU/CSU und FDP…