Zuwanderung von Hochqualifizierten – 1. Lesung BlueCard

Zuwanderung von Hochqualifizierten – 1. Lesung BlueCard

Heute fand im Deutschen Bundestag die Debatte zur Zuwanderung von Hochqualifizierten statt. Die Bundesregierung muss eine entsprechende Richtlinie der Europäischen Union umsetzen, damit ist sie schon zeitlich im Verzug. Hier können Sie meine Rede noch einmal ansehen.

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung verfolgt ein eigentlich gutes Anliegen, aber wie so oft bei integrationspolitischen Gesetzesinitiativen der Bundesregierung ist zu konstatieren: Das ist zu wenig, zu restriktiv, zu spät und teilweise widersprüchlich. Sehr interessant ist, dass die schwarz-gelbe Regierungskoalition aus eigenem Antrieb kaum etwas für eine fortschrittliche Integrationspolitik tut: Dezente Verbesserungen sind wie beim heutigen Beispiel der Zuwanderung Hochqualifizierter entweder der Umsetzung von Richtlinien der EU geschuldet oder der Bundesrat schiebt Verbesserungen an (Bsp. Aufenthaltsrecht gut integrierter Jugendlicher und deren Eltern + Geschwister im neuen §25a Aufenthaltsgesetz).

Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung kann eine Person mit Staatsbürgerschaft außerhalb der Europäischen Union eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, wer ein konkretes Arbeitsplatzangebot hat, einen Hochschulabschluss oder durch eine vergleichbare Qualifikation aufgrund mindestens 5 Jahren Berufserfahrung hat, die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit hat oder die zustimmungsfreie Erteilung in bestimmten Ausnahmen erhält und mindestens ein Gehalt in Höhe von 44.000 Euro nachweisen kann. Für bestimmte Mangelberufe (insbesondere bei Naturwissenschaftlern, Mathematikern und Ingenieuren) reichen auch 33.000 Euro Jahresbrutto-Gehalt.

Daran kritisieren wir aus der SPD-Fraktion, dass der Regierungsentwurf nach der EU-Richtlinie eine eigentlich europarechtswidrige Berechnungsgrundlage zugrunde legt: Statt dem jährlichen Bruttogehalt – wie in der Richtlinie geboten – legt die Bundesregierung die jährliche Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung an, sodass 44.000 statt 46.716 als Mindestgehalt errechnet werden bzw. 33.000 bei den Mangelberufen statt eigentlich 37.372 . Die Sonderregelung für Mangelberufe lehnen wir darüber hinaus komplett ab, da sie durchaus Lohndumping in Deutschland fördern könnte.

Nach der 1. Lesung heute im Bundestag ist der Gesetzentwurf in den federführenden Innenausschuss überwiesen worden, in dem die SPD-Bundestagsfraktion noch viele Verbesserungen anmerken wird.