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Zur Integrationsbeauftragten der SPD-Bundestagsfraktion ernannt!

Zur Integrationsbeauftragten der SPD-Bundestagsfraktion ernannt!

Die SPD-Bundestagsfraktion hat mich in dieser Sitzungswoche des Deutschen Bundestages zur Integrationsbeauftragten für die 17. Legislaturperiode ernannt.

Ich freue mich auf die neue Aufgabe als Integrationsbeauftragte und werde den Zusammenhalt in der Gesellschaft mit vollem Einsatz vorantreiben.

Nicht zuletzt durch meine eigenen Erfahrungen als Tochter türkischer Kaufleute weiß ich, dass Integration in erster Linie die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Leben bedeutet. Dazu brauchen wir in Deutschland eine noch bessere Förderung und gleiche Chancen, vor allem im Bildungssystem.

Nicht erst seit dem Jahr 2010 ist klar: Integration ist eine zentrale Aufgabe für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes.

Meine Rolle als Integrationsbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion sehe ich vor allem als Ansprechpartnerin für Einrichtungen, Vereine und Institutionen auf dem weiten Feld der Integrationspolitik. Meine neue Position ist eine Querschnittsaufgabe, denn Anforderungen an die Integration gibt es in allen Bereichen unseres Lebens – von der Kita bis zum Seniorenheim. Für diese vielschichtigen Herausforderungen werde ich in den nächsten Jahren da sein!

Herzlichen Dank an meine Kolleginnen und Kollegen in der SPD-Bundestagsfraktion für ihr Vertrauen!

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2 Kommentare

  1. Peter Hentschel - 20 Jul 2011 | Reply

    Guten Tag Frau Özuguz,
    das Thema Integration erlebe ich derzeit am eigenen Leibe. Seit Juni 2011 bin ich mit einer Aserbaidschanerin verheiratet. Der Weg zur Eheschliessung war mehr als mit Dornen durch die teils unsinnige Behördenbürokratie Deutschlands gepflastert (Beispiel: Befreiung von einem Ehefähigkeitszeugnis, Kosten 105.- €, Nutzen = 0, Sinn = nicht nachvollziehbar, sogar der bayerische Standesbeamtenverband hat diese Auflage kritisiert).
    Jetzt tut sich die nächste Hürde auf, indem meine Frau gezwungen ist, eine wiederum unsinnige und sehr in der Kritik stehende Prüfung (A1, Goethe Institut, Kosten 70 AZN) zu absolvieren. Die Hörprüfung wurde schon vor Jahren von Sprachwissenschaftlern kritisiert und als unannehmbar für Zuwanderer gegeisselt. Der letzwöchige Test hat diesen Eindruck wieder bestätigt. Alle 27 Prüflinge werden wahrscheinlich mit schlechten und damit unzureichenden Ergebnissen aus der Prüfung hervorgehen.
    Im Focus-online hat sich die Direktorin des ZAV in der letzten Woche wie folgt geäussert:
    Fehlende Deutschkenntnisse
    Haupthindernis für qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland seien fehlende
    Kenntnisse der deutschen Sprache. „Deutsch gilt als schwer zu erlernen“, sagte
    Varnhagen. In vielen Ländern Europas werde Deutsch gar nicht mehr als
    Fremdsprache angeboten. „Viele Hochqualifizierte lernen nur Englisch und gehen dann eben auch in englischsprachige Länder, wenn sie in ihrem Heimatland keine Beschäftigung finden.“
    Zudem böten angelsächsische Länder den qualifizierten Zuwanderern nicht nur einen Arbeitsplatz, sondern ein Rundum-Paket für die ganze Familie – mit Sprachkurs, Wohnung, Job für die Ehefrau und Kindergartenplatz fürs Kind. „Aus diesen Beispielen können wir in Deutschland lernen. Es reicht nicht, attraktive Firmen und Produkte zu haben, die Gesellschaft muss auch bereit sein, diese Menschen aufzunehmen und zu integrieren“, sagte die ZAV-Direktorin.
    Wie gedenkenSie als Integrationsbeauftragte der SPD solchen Zuständen zu begegnen und was kann ich tun, um meine Frau schnellstens nach Deutschland zu bekommen. Eine Ehe ist kein Wartesaal, den Politiker einrichten, um den Zuzug von Ausländern zu behindern.
    Mit freundlichen Grüssen,
    Peter Hnetschel

    • Aydan Özoguz - 21 Jul 2011 | Reply

      Sehr geehrter Herr Hentschel,

      ich gebe Ihnen Recht, dass wir eine humane Regelung des Ehegattennachzuges brauchen und die Zusammenführung von Partnern aus dem Ausland nicht behindern dürfen.

      Wie Sie vielleicht wissen, wurde die Regelung, vor dem Ehegattennachzug nach Deutschland Sprachtests zu absolvieren, damals im Kompromiss mit der CDU/CSU verabschiedet, um die gesamte Reform des Zuwanderungsrechtes nicht zu gefährden. Unser SPD-Vorschlag ist hingegen, die Sprachtests in Deutschland durchzuführen, damit a) die Eheleute schon früher zusammenleben können, b) etwaige Härten für bestimmte Zielgruppen (z.B. Analphabeten oder Menschen, die in Regionen leben, die weit vom nächsten Goethe-Institut entfernt liegen) verhindert werden, aber c) auch das klare Zeichen gesetzt wird, dass die deutsche Sprache von den nachziehenden Ehegatten beherrscht werden muss.

      Insofern setze ich mich für einen Sprachkurs+Test nach Ehegattennachzug ein – eine Regelung, die auch in der Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages vom 6. Juni 2011 auf breite Zustimmung stieß. Oft wenden sich Bürgerinnen und Bürger an mich mit ähnlichen Anliegen – aus Afghanistan, Weißrussland, Iran und jetzt Sie mit Aserbaidschan. Ich habe schon die ausgefallensten Fallkonstellationen vernommen.

      In Ihrem Fall bleibt der zunächst unbefriedigende Hinweis, dass Ihre Frau den Test für das Niveau A1, der die Verständigung auf deutsch in einfacher Sprache testet, bestehen muss, oder aber Sie sich auf die Ausnahmen nach § 30 Aufenthaltsgesetz (hier exemplarisch nachlesen) beziehen können. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat hier eine kompakte Broschüre zum Ehegattennachzug zusammengestellt.

      Mit freundlichen Grüßen

      Aydan Özoguz

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