Wir brauchen ein modernes Urheberrecht für die digitale Gesellschaft

Wir brauchen ein modernes Urheberrecht für die digitale Gesellschaft

Die gestern im Bundestag stattgefundene Anhörung der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft zum “Urheberrecht in der digitalen Gesellschaft” hat klar gemacht, dass die Bundesjustizministerin nicht weiß was sie fordert: Die Sachverständigen haben bestätigt, dass für Warnhinweise bei Urheberrechtsverletzungen und für die Stoppschilder wegen Kinderpornografie die gleiche Technik zum Einsatz kommt und ein Filtern jeglicher Kommunikation voraussetzt. Deshalb ist es nicht nachvollziehbar, warum bei Urheberrechtsverletzungen nun die FDP Warnhinweise auf der Grundlage von Sperrinfrastrukturen analog dem Zugangserschwerungsgesetz fordert. Warnhinweise sind kein geeignetes Instrument. Sie sind weder angemessen, effektiv noch verhältnismäßig – von daher lehnen wir sie ab.

Notwendig sind vielmehr neue Instrumente und Lizensierungsmodelle, um zu einem angemessenen Interessenausgleich zwischen Urhebern und Nutzern zu kommen. Dies setzt auf der einen Seite natürlich das notwendige Bewusstsein für die Bedeutung des Urheberrechts auch in der digitalen Gesellschaft voraus. Andererseits erfordert es zugleich, dass auch die Industrie der technischen Entwicklung nicht länger hinterherläuft, sondern endlich benutzerfreundliche und bezahlbare Geschäftsmodelle entwickeln muss.

Die Anhörung bestätigte zudem den dringenden Handlungsbedarf mit Blick auf die sogenannten vergriffenen oder verwaisten Werke. Um den Aufbau der Bibliotheken – insbesondere der Deutschen Digitalen Bibliothek – zügig voranzubringen, ist schnelles Handeln erforderlich. Weil sich die Bundesregierung trotz aller Ankündigungen auch hier Zeit lässt, wird die SPD-Bundestagsfraktion bereits in dieser Woche einen Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einbringen. Ziel ist es, dass verwaiste Werke, die einen wichtigen Teil unseres kulturellen Erbes darstellen, für nichtgewerbliche und kommerzielle Zwecke auch in digitaler Form genutzt werden können.

Die Projektgruppe Urheberrecht und die Enquete-Kommission werden die Anhörung und die vorgelegten Stellungnahmen sorgfältig auswerten und den gesetzgeberischen Handlungsbedarf erörtern. Aus unserer Sicht muss es vor allem darum gehen, wie wir wieder zu einem besseren und angemessenen Interessenausgleich zwischen Urhebern und Nutzern erreichen können.