Schwarz-Gelb verhindert Gesetz zur Bekämpfung von Abgeordnetenbestechung

Schwarz-Gelb verhindert Gesetz zur Bekämpfung von Abgeordnetenbestechung

Die SPD-Bundestagsfraktion hat einen letzten Anlauf in der 17. Legislaturperiode unternommen, damit Deutschland endlich ein Gesetz zur Bekämpfung von Abgeordnetenbestechung bekommt.

Deutschland hat 1999 und 2003 völkerrechtliche Übereinkommen über globale Standards bei der Korruptionsstrafbarkeit und der Abgeordnetenbestechung unterzeichnet. Deutschland hat aber nicht ratifiziert, seit 10 Jahren nicht, und das fügt dem Ansehen Deutschlands mittlerweile Schaden zu. Mehr als 150 Länder haben das Antikorruptionsübereinkommen umgesetzt! Alle unsere Nachbarländer wie Schweden, Niederlande, Norwegen usw. usw. haben vorgemacht und bewiesen: es geht. Deutschland ist eines der letzten Länder dieser Erde, das die UN-Konvention gegen Korruption noch nicht umgesetzt hat – neben Ländern wie Syrien und Sudan.

Das ist peinlich. Das ist so peinlich, dass die deutsche Wirtschaft im Sommer 2012 die Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU und FDP eindringlich gebeten hat, endlich die Anti-Korruptionskonvention umzusetzen und dazu einen Vorschlag zur Regelung der Abgeordnetenbestechung vorzulegen. Doch Schwarz-Gelb hat auch darauf nicht reagiert.

Nachdem die Regierungskoalition die Abstimmung über unseren Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung permanent durch Vertagung im Rechtsausschuss verhindert hat, haben wir sie mit Hilfe der Geschäftsordnung am 27. Juni 2013 zur namentlichen Abstimmung im Plenum gezwungen.

CDU/CSU und FDP haben mit fadenscheinigsten Gründen die Bekämpfung der Abgeordnetenbestechung abgelehnt. Es drängt sich die Frage auf, warum? – Unfähigkeit oder Unwille zur gesetzlichen Regelung? Am Ende haben CDU/CSU und FDP geschlossen gegen unseren Entwurf gestimmt. Damit hat die schwarz-gelbe Koalition verhindert, dass das deutsche Parlament für Deutschland in dieser Wahlperiode doch noch eine Regelung zur Bekämpfung von Abgeordnetenbestechung auf den Weg bringen kann.

Die Folge der schwarz-gelben Verweigerungshaltung ist eine Schande für unser Land: Das von der Bundesrepublik unterzeichnete UN-Antikorruptionsübereinkommen kann, anders als in 165 anderen Vertragsstaaten, von Deutschland weiterhin nicht ratifiziert werden. Die Abgeordnetenbestechung bleibt in Deutschland deshalb weiterhin weitgehend straflos. Damit befinden wir uns damit in einer Reihe mit Staaten wie Nordkorea, Syrien und Saudi-Arabien.