Regierung lehnt Reform des Pflegebedürftigkeitsbegriffs ab

Regierung lehnt Reform des Pflegebedürftigkeitsbegriffs ab

Heute haben die Fraktionen der CDU/CSU und FDP im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages unseren SPD-Antrag “Neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff einführen – Chancen zu nötigen Veränderungen nutzen” (hier einsehen) abgelehnt. Damit hat Schwarz-Gelb bewiesen, dass sie an einem Fortschritt im Bereich der Pflege nicht interessiert sind und die Pflegereform weiter verschleppen wollen. In meinem Artikel vom 5. September hatte ich ja schon berichtet, wie planlos die Regierungsfraktionen agieren.

Die Ablehnung unseres Antrages konnte nicht wirklich überraschen, denn dort fordern wir  die zügige Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs, damit in der Pflege endlich eine ganzheitliche Sicht auf pflegebedürftige Menschen und eine Stärkung des Rechts auf Selbstbestimmung und Teilhabe von Pflegebedürftigen Einzug erhält. Würde unser Antrag mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs umgesetzt, könnten gerade Pflegebedürftige mit Demenz besser versorgt werden.

Statt dem Antrag der SPD zuzustimmen oder vielleicht doch nochmal einen eigenen Vorschlag für die Pflegereform vorzulegen, streitet die CDU mit sich selbst, die FDP gegen die CSU und diese wiederum mit der CDU – ein einziges Durcheinander, mit der Folge, dass die dringende Reform der Pflegeversicherung weiter auf der Strecke bleibt. Statt eines stringenten Konzeptes der schwarz-gelben Regierungskoalition tauchen täglich neue Vorschläge auf. Ob Euro-Rettung, Bundesfreiwilligendienst, Fachkräftemangel oder Pflegereform – die Regierung bleibt weiter handlungsunfähig. Ihr für den Sommer angekündigtes Konzept zur Reform der Pflegeversicherung ist krachend gescheitert.