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Meine Einkünfte

“Nach Golde drängt, am Golde hängt doch alles.” – Johann Wolfgang von Goethe, Faust.

Transparenz ist mir als Bundestagsabgeordnete außerordentlich wichtig! Deshalb können Sie nachfolgend einsehen, wie hoch meine Einnahmen sind. Vergessen wir nicht: Letztendlich bezahlen Sie als SteuerzahlerIn uns Abgeordnete des Deutschen Bundestages.

Die Entschädigung für Abgeordnete ist gesetzlich geregelt. In Artikel 48 Absatz 3 des Grundgesetzes heißt es zur Bezahlung der Bundestagsabgeordneten: “Die Abgeordneten haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung.”

geldAls Bundestagsabgeordnete erhalte ich eine zu versteuernde Abgeordnetenentschädigung, auch “Diät” genannt. Diese beträgt ab dem 1. Januar 2012 monatlich 7.960 Euro brutto (ab 1. Januar 2013: 8.252 Euro). Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder ein dreizehntes Monatsgehalt erhalte ich nicht. Wie jeder andere Bürger zahle ich ganz normal Einkommenssteuer auf die Diät.

Neben der Diät erhalte ich eine monatliche Aufwandspauschale, die nicht versteuert werden muss. Diese beträgt 4.029 Euro monatlich. Die Pauschale deckt die Aufwendungen, die mir durch die Ausübung meines Mandats entstehen, ab: die Einrichtung und Miete meines Wahlkreisbüros in Hamburg-Wandsbek, Fahrten im Wahlkreis, die Miete für meine Zweitwohnung in Berlin (die ich während der Sitzungswochen nutze), Portokosten, Bücher und weiteres Inventar. Weil die Aufwandspauschale nicht versteuert wird, darf ich im Gegenzug keine Werbekosten bei der Steuererklärung geltend machen.

Für die Büroausstattung in Berlin stehen jedem Abgeordneten jährlich ein Betrag von höchstens 12.000 Euro zur Verfügung. Dieser Betrag wird mir nicht überwiesen, sondern ich darf davon Büroausstattung beschaffen. Dazu gehören vor allem Geräte wie Laptop mit Zubehör, Schreibgeräte, Briefumschläge und -papier, die IT-Ausstattung des Wahlkreisbüros, ein Mobiltelefon sowie die Begleichung meiner Mobilfunkkosten. Auch die Telefonkosten, die im Wahlkreis entstehen, darf ich aus diesen Mitteln begleichen.
Als neu gewählte Abgeordnete standen mir einmalig 255,65 Euro extra im ersten Jahr der Wahlperiode zur Verfügung, da ich ja tatsächlich alles neu anschaffen musste, vom Faxgerät über den Bleistift bis zur Büroklammer.

Ohne MitarbeiterInnen geht’s nicht! Die vielen Aufgaben, die mit meinem Bundestagsmandat verbunden sind, könnte ich als Abgeordnete nie ohne die Unterstützung meines qualifizierten Teams bewältigen. Nur für diesen Zweck und auch nur gegen Nachweis stehen jedem Abgeordneten monatlich bis zu 14.712 Euro zur Verfügung, um wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, studentische Hilfskräfte sowie Praktikanten und Praktikantinnen zu beschäftigen. Wie bei den Geldern der Büroausstattung erhalte nicht ich diesen Betrag. Die Gehälter werden nicht von mir persönlich, sondern direkt von der Bundestagsverwaltung an die jeweiligen Mitarbeiter ausgezahlt. Nehme ich die Personalmittel nicht in voller Höhe in Anspruch, behält sie der Deutsche Bundestag ein. Selbstverständlich darf ich niemanden einstellen, der mit mir verwandt, verheiratet oder verschwägert ist.

Derzeit beschäftige ich in meinem Berliner Abgeordnetenbüro 3 MitarbeiterInnen, in meinem Wahlkreisbüro in Hamburg-Wandsbek unterstützen mich 2 MitarbeiterInnen und 2 studentische Hilfskräfte.

Und noch ein Wort zu den Nebentätigkeiten: Ich konzentriere mich voll auf mein Bundestagsmandat, und gehe keiner bezahlten Nebentätigkeit nach.

Alle Infos zur Abgeordnetenentschädigung können Sie auch hier auf den Seiten des Deutschen Bundestages einsehen.