NSU-Untersuchungsausschuss übergibt Abschlussbericht

NSU-Untersuchungsausschuss übergibt Abschlussbericht

Heute traf sich der NSU-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestag zu seiner letzten gemeinsamen Sitzung und hat einen rund 1.300 Seiten starken Abschlussbericht verabschiedet und an Bundestagspräsident Dr. Lammert übergeben. Neben einer Dokumentation des Sachverhaltes und der Aufklärungsarbeit beinhaltet der Bericht auch Handlungsempfehlungen und Reformvorschläge für die Zukunft.

Jede Fraktion hatte die Möglichkeit eine eigene Bewertung und Gewichtung der Aufklärungsarbeit und der Schwerpunktsetzung vorzunehmen. Hier ein kurze Zusammenfassung der SPD-Stellungnahme:

„Die rechtsextremistische Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) hat über viele Jahre hinweg eine Schneise des rassistischen Hasses und der brutalen Gewalt durch Deutschland gezogen, an deren Ende mindestens zehn Morde, ein Mordversuch, zwei Sprengstoffanschläge mit 22 zum Teil lebensgefährlich verletzten Menschen und 15 brutale Überfälle stehen. Fast 14 Jahre lang konnten die Mitglieder des NSU, mitten in Deutschland leben, unterstützt von einem Netzwerk Gleichgesinnter, aber unentdeckt von den Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder. Dieses Versagen der Sicherheitsbehörden hat das Vertrauen der Bevölkerung in deren Arbeit nachhaltig erschüttert. Es war deshalb richtig und wichtig, im Deutschen Bundestag einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, dessen Mitglieder zu einer umfassenden gemeinsamen Bewertung gekommen sind. Aber es war immer klar, dass politische Unterschiede bleiben werden.
In der Ausschussarbeit wurden erhebliche Fehler und Versäumnisse auf allen Ebenen aufgedeckt: die Verharmlosung der Gefahr aus dem rechtsextremen Lager und das multiple Versagen von Polizei, Justiz, Verfassungsschutz, der Politik, von Medien und Gesellschaft. Vor allem unbewusste Verdachts- und Vorurteilsstrukturen, mangelnder Informationsaustausch, Kompetenzstreitigkeiten, Eitelkeiten, Desinteresse, Fehleinschätzungen und ein Mangel an Analysefähigkeit mussten aus unserer Sicht als gravierende Probleme erkannt werden.
Für uns ist es wichtig festzustellen, dass das Versagen der Sicherheitsbehörden nicht nur auf eine Häufung handwerklicher Fehler zurückzuführen ist, sondern dass das Versagen auch strukturelle Ursachen hatte:

1. Zentrale Erkenntnis der Ausschussarbeit ist, dass die Gefahren des Rechtsextremismus verkannt und verharmlost worden sind, und zwar auf allen Ebenen: In den Ländern und im Bund, bei Polizei, Justiz und beim Verfassungsschutz, in den Behörden selbst als auch auf der politischen Ebene.
Die von Bundesinnenminister Friedrich begonnenen halbherzigen Reformen im Bundesamt für Verfassungsschutz reichen bei weitem nicht aus, um die notwendige Analysefähigkeit in diesem Bereich herzustellen. Wir brauchen einschneidende Maßnahmen, an die sich der Minister nicht herantraut und die wir in unserem Einzelvotum benennen. Dazu gehören auch ein personeller Neuanfang der Rechtsextremismus-Abteilung des Bundesamtes durch eine Verlegung nach Berlin und eine Öffnung des Verfassungsschutzes für das Erfahrungswissen zivilgesellschaftlicher Initiativen und wissenschaftliche Expertise. Auch die Parlamentarische Kontrolle und die Kontrolle durch den Bundesdatenschutzbeauftragten müssen gestärkt werden.
Die Forderungen anderer Fraktionen nach Abschaffung des Verfassungsschutzes teilen wir nicht: Unsere Antworten halten verantwortlich Maß und Mitte. So wollen wir zum Beispiel V-Personen grundsätzlich beibehalten, fordern aber klare gesetzliche Regelungen und vor allem eine externe Kontrolle durch die G10-Kommission.
Außerdem brauchen wir eine starke Zivilgesellschaft, um der Ausbreitung rechtsextremer Tendenzen vorzubeugen und die demokratische Kultur in unserem Gemeinwesen immer wieder zu erneuern und zu festigen. Viele Bürgerinnen und Bürger engagieren sich in Initiativen, Vereinen und Institutionen gegen Rechtsextremismus. Dieses Engagement muss der Staat anerkennen und durch eine verlässliche Finanzierung unterstützen. Die rechtswidrige Extremismusklausel muss unverzüglich abgeschafft werden. Sie stellt Initiativen unter einen Generalverdacht der Verfassungsfeindlichkeit und undemokratischen Gesinnung und behindert dadurch den Kampf gegen Rechtsextremismus.

2. Die Ermittlungen zu der Mordserie und zu den beiden Sprengstoffattentaten in Köln waren von Beginn an – und letztlich bis zum Schluss – einseitig auf das Umfeld der Opfer konzentriert. Jegliche Offenheit für Ermittlungen in andere Richtungen fehlte. Für uns hat die Ausschussarbeit gezeigt, dass dies zu einem großen Teil auf routinierte, oftmals rassistisch geprägte, Verdachts- und Vorurteilsstrukturen in der Polizei zurückzuführen ist.
Es geht um unbewusste Prozesse institutioneller Diskriminierung, die sich in Routinen der Ungleichbehandlung von Minderheiten niederschlagen. Dafür haben wir in unserem Einzelvotum viele Belege aus der Ausschussarbeit zusammengetragen. Aber leider fehlt es noch häufig an der notwendigen Einsicht in den Institutionen.
Wir brauchen gezielte Maßnahmen zur Bekämpfung dieser institutioneller Vorurteilsstrukturen: Im Mitarbeiterstab der Polizei müssen sich sowohl die kulturelle Vielfalt als auch die verschiedenen Bevölkerungsgruppen unserer Gesellschaft widerspiegeln. Es bedarf deshalb einer gezielten Erhöhung der Diversität in der Polizei, gerade auch in Führungspositionen. Außerdem müssen Aus- und Fortbildung deutlich verbessert werden. Dabei müssen sowohl die Diskurs- und Kritikfähigkeit der Beschäftigten als auch ihre interkulturelle Kompetenz gestärkt werden.
Außerdem fordern wir die Einführung unabhängiger Beschwerdestellen für polizeiliches Fehlverhalten, die sowohl Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern als auch von Polizistinnen und Polizisten prüfen. Diese Beschwerdestellen sollen die bisherigen Kontrollmöglichkeiten polizeilichen Handels ergänzen.

3. Auch falsch verstandener Föderalismus hat dazu geführt, dass das Interesse an der Wahrung eigener Zuständigkeiten über das Erfordernis einer sachgerechten Führung der Ermittlungen gestellt wurde. Denn obwohl die Mordserie in Bayern sowie in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen und Nordrhein-Westfalen stattfand, wurden die Ermittlungen in der bundesweiten Mordserie nicht zentral in einer Hand, sondern von sechs Polizeibehörden und fünf Staatsanwaltschaften geführt.
Wir fordern daher über die gemeinsamen Schlussfolgerungen hinaus moderate Anpassungen der Rechtslage, um den Generalbundesanwalt weiter zu stärken bei der Prüfung seiner Zuständigkeit. Außerdem soll das Instrument des staatsanwaltschaftlichen Sammelverfahrens bei länderübergreifenden Ermittlungen verbessert werden.

Die „Terrorgruppe NSU“ hat unser demokratisches Selbstverständnis einer pluralistischen Einwanderungsgesellschaft tief verletzt und die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland angegriffen. Dies darf nie wieder geschehen. Daher kommt es jetzt darauf an, die gefundenen Ergebnisse und Empfehlungen in der kommenden Wahlperiode wirkungsvoll umzusetzen. Wir werden daran mit ganzer Kraft arbeiten.”

Den (vorläufigen) Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses können Sie hier aufrufen, die komplette Stellungnahme der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie ab Seite 873.

Der Abschlussbericht wird am 2. September um 16:30 Uhr im Plenum des Deutschen Bundestages debattiert.