Mehr als 4 Milliarden Euro Entlastung für Länder und Kommunen

Mehr als 4 Milliarden Euro Entlastung für Länder und Kommunen

Seit mehr als einem Jahr haben wir CDU und CSU aufgefordert, sich der Realität zu stellen und eine Antwort zu finden auf die stark angestiegenen Flüchtlingszahlen. Wir haben ehrliche Zahlen gefordert. Wir haben schnelle Verfahren gefordert. Wir haben darauf gedrungen, Länder und Kommunen nicht allein zu lassen. Und wir haben mehr Integrationsmaßnahmen in Sprache, Ausbildung und Arbeit gefordert. Mit dem gestrigen Asylgipfel von Bund und Ländern haben wir jetzt einen großen politischen Erfolg errungen und zentrale sozialdemokratische Ziele durchgesetzt. Wir haben viel dafür erreicht,
dass Deutschland mit Zuversicht und Realismus die Herausforderung der Flüchtlingsaufnahme schultern kann.

Ich begrüße, dass wir uns endlich auf eine strukturelle und substanzielle finanzielle Unterstützung der Länder durch den Bund geeinigt haben. Die Länder sind jetzt in der Pflicht, die finanzielle Entlastung in angemessenem Umfang an die Kommunen weiterzugeben. Hier braucht es maximale Transparenz.

Besondere Bedeutung kommt der Zusage des Bundes zu, die Asylverfahren trotz der steigenden Antragszahlen auf durchschnittlich drei Monate zu verkürzen. Es muss uns gelingen, zu schnelleren Entscheidungen zu kommen, den Rückstau von inzwischen über einer viertel Million Altfällen abzuarbeiten und die Zeit zwischen Registrierung und Antragsstellung deutlich zu verkürzen. Sonst wird
die Not der Länder und Kommunen trotz der finanziellen Entlastung unweigerlich größer.

Als Integrationsbeauftragte der Bundesregierung ist mir vor allem die Zusage des Bundes wichtig, die Integrationskurse für Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive zu öffnen und die Mittel entsprechend dem gestiegenen Bedarf aufzustocken. Sprache ist der Schlüssel zur Integration, das Geld für die Kurse ist daher mehr als gut angelegt. Ich nehme den Bundesinnenminister beim Wort, dass hier nicht an der falschen Stelle gespart wird und die Kurse auf eine solide finanzielle Basis gestellt werden.

Bedauerlich ist, dass wir bei der Gesundheitskarte keine bundesweit einheitliche Regelung geschafft haben. Gut ist zwar, dass der Bund die gesetzlichen Voraussetzungen für die Einführung der Karte schaffen wird. Es bleibt den Ländern aber freigestellt, ob sie diese bei sich einführen. In Hamburg und Bremen hat sich gezeigt, dass durch die Karte sogar erhebliche Verwaltungskosten gespart werden. Grundsätzlich ist sie aus humanitären Gründen wichtig, damit erkrankte Asylbewerber direkt zum Arzt gehen können, statt den Umweg über die Sozialbehörde machen zu müssen.

Aus der Absicht heraus, mögliche falsche Anreize zu mindern, wurde beschlossen, in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften künftig so weit wie möglich nur noch Sachleistungen auszugeben. Dies trifft aber alle Flüchtlinge und bedeutet für die Einrichtungen einen riesigen bürokratischen Aufwand. Es wird sich zeigen müssen, ob diese Maßnahmen tatsächlich die erhoffte Wirkung haben. Abzuwarten bleibt ebenfalls, wie die angekündigten sogenannten Hotspots in den EU-Mitgliedstaaten und die Wartezentren in Deutschland tatsächlich ausgestaltet werden. Hier sehe ich noch viele Fragezeichen.

Die Beschlüsse im Überblick:
Länder und Kommunen werden umfassend entlastet und erhalten mehr als 4 Mrd. Euro zusätzlich in 2015 und 2016. Steigen die Flüchtlingszahlen, steigt die Entlastung.
• Der Bund beteiligt sich an der Versorgung unbegleiteter Minderjähriger.
• Der Bund stellt 900 Mio. Euro frei werdende Mittel aus dem gestoppten Betreuungsgeld für bessere Kinderbetreuung bereit.
• Der Bund steigert die Mittel für den sozialen Wohnungsbau.
• Der Bund öffnet Sprach- und Integrationskurse sowie die aktive Arbeitsmarktpolitik für Asylbewerber mit Bleibeperspektive. Die Finanzmittel dafür steigen.
• Der Bund sorgt für geordnete Verfahren der Erstaufnahme, der bundesweiten Verteilung und vor allem der Beschleunigung von Asylverfahren. Er unterstützt die Länder beim Aufbau von Erstaufnahmeplätzen.
• Fehlanreize nehmen wir zurück. Alle Westbalkanstaaten werden zu sicheren Herkunftsländern erklärt. Wer ausreisen muss und kann, hat keinen Anspruch mehr auf die während des Asylverfahrens gezahlten Leistungen.

Mehr Hintergründe gibt es hier: http://www.spd.de/linkableblob/130590/data/20150925_beschluss_fluechtlingsgipfel.pdf