Kinderpornographie konsequent bekämpfen – Gesetzentwurf der SPD-Fraktion

Kinderpornographie konsequent bekämpfen – Gesetzentwurf der SPD-Fraktion
Am 26. Februar 2010 fand im Deutschen Bundestag die 1. Lesung zum Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion für ein “Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen” statt.

Klares Ziel des Gesetzentwurfes: Kinderpornografische Inhalte müssen nachhaltig aus dem Netz entfernt werden.

Es war – das ist offen einzugestehen – ein Fehler der großen Koalition gewesen, im vergangenen Jahr auch auf das Instrument der Internetsperren zu setzen – wenn auch nur als Ultima Ratio. Solche Internetsperren sind technisch leicht zu umgehen, beseitigen nicht die eigentlichen Inhalte und entfalten in erster Linie eine symbolische Wirkung. Gleichzeitig wecken sie bei vielen Menschen die Sorge vor einer Internetzensur. Wir müssen erkennen: Auch wenn gerade dies nicht beabsichtigt war, so hat die Politik doch insgesamt einen Glaubwürdigkeitsverlust erlitten. Aus diesen Gründen bringen wir heute einen Gesetzentwurf in den Bundestag ein, um das Zugangserschwerungsgesetz zügig aufzuheben, das am 23. Februar 2010 in Kraft getreten ist.

Es ist richtig, statt auf Internetsperren konsequent auf das Prinzip “Löschen statt Sperren” zu setzen. Das Löschen ist in Deutschland bereits nach bisheriger Rechtslage auch ohne ein besonderes Gesetz unproblematisch möglich, geboten und gängige Praxis. Zu einer erfolgreichen Bekämpfung kinderpornografischer Inhalte im Netz gehören daneben eine Vielzahl von weiteren Maßnahmen, insbesondere eine bessere Ausstattung der Polizei und eine intensive internationale Zusammenarbeit. Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie nun endlich konsequent entsprechende Maßnahmen ergreift. Bisher haben wir viele Ankündigungen und nur wenig Taten gesehen.

Es ist zu begrüßen, dass auch die Bundesregierung das Prinzip “Löschen statt Sperren” anerkennt. Es ist allerdings abenteuerlich und verfassungsrechtlich nicht akzeptabel, worauf sich Union und FDP geeinigt haben: Nämlich das Zugangserschwerungsgesetz faktisch für ein Jahr nicht anzuwenden. Ein Gesetz kann durch Regierungsanweisung nicht einfach ausgesetzt werden.

Die SPD-Bundestagsfraktion appelliert an die Koalitionsfraktionen, von jeglichen symbolischen und rechtstaatlich bedenklichen Handlungen Abstand zu nehmen. Stattdessen fordern wir nicht nur die Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes sondern auch die unverzügliche Aufhebung aller einschlägigen BKA-Verträge mit deutschen Internetprovidern, durch die eine Sperrinfrastruktur bereits unabhängig vom Gesetz aufgebaut wurde.

Hier finden Sie den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion!