Kinderlärm – kein Grund zur Klage
Kinderlärm als Begründung, eine Kita zu schließen oder riesige Schallschutzmauern errichten zu müssen, könnte bald der Vergangenheit angehören – das ist auch gut so. Bundesminister Peter Ramsauer hat angekündigt, gesetzliche Regelungen auf den Weg zu bringen, die im Bau- und Umweltrecht Kinderlärm nicht mehr mit Industrie- und Gewerbelärm gleichsetzen.
Das SPD-geführte Bundesland Berlin hat es längst vorgemacht, nun will auch die Bundesregierung nachziehen: Klagen gegen “Kinderlärm” will sie mit entsprechenden Regelungen begegnen. Sobald der Gesetzentwurf vorliegt, wird die SPD-Bundestagsfraktion genau prüfen, ob der Entwurf tatsächlich hält, was Bundesminister Ramsauer derzeit verspricht.
Die SPD-Bundestagsfraktion hatte bereits im März 2010 einen entsprechenden Antrag mit dem Titel “Kinderlärm – Kein Grund zur Klage” eingebracht (hier einsehen) und darin Änderungen beim Bau- und Umweltrecht gefordert. Kitas müssen auch in reinen Wohngebieten zulässig sein. Es kann nicht angehen, dass der zwingend notwendige Ausbau von Krippen und Kitas zu steigenden Gerichtsverfahren wegen “Kinderlärm” führt. In Hamburg wurde diese Problematik bekannt durch den erzwungen Umzug der Kita “Marienkäfer” mit ihren 40 Kindern von Marienthal nach Wandsbek. Nach dem Umzug musste die Kita eine 60 Meter lange Lärmschutzwand bauen.
Für uns in der SPD-Bundestagsfraktion ist klar: Wir dürfen spielende Kinder nicht mit dröhnenden Baumaschinen oder Autolärm gleichsetzen. Kinder wollen und sollen sich spielerisch entfalten, dabei sind Geräusche vollkommen normal. Es reicht nicht, nur von Kinderfreundlichkeit zu reden – wir müssen sie auch leben.
Im Bezirk Hamburg-Wandsbek sind diese Kitaprojekte vom „Lärmproblem“ betroffen (Auflistung nach Hamburger Abendblatt, Stand 9. Juli 2010):
- Sasel – Kätnerwiese 5e: Aufgrund der Proteste von Anwohnern zog das Deutsche Rote Kreuz seinen Antrag auf Bau einer Kita vorerst zurück.
- Sasel – Kätnerwiese 7/ Hasenweg 40: Gegen die 13 Plätze einer Krippe von Kinderstube PPS e.V. wehren sich die Nachbarn aufgrund des drohenden Lärms.
- Wellingsbüttel – Rabenhorst 9-11: Die Kita-Vereinigung hat beantragt, die Kita um 30 auf 165 Plätze zu erweitern. Da Nachbarn Widerspruch einlegten, ruht der Antrag.
Eine Neuregelung durch den Gesetzgeber auf Bundesebene und eine entsprechende Änderung des Baugesetzbuchs würde nur für Neubaugebiete gelten. Für bestehende Siedlungen könne man die Rechtslage nicht nachträglich ändern, heißt es aus dem Bauministerium. Schade, aber immerhin würden Kita-Projekte in Neubaugebieten zukünftig weniger Probleme bekommen.




















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