Familienpflegezeitgesetz: Bundeskabinett beschließt Entwurf

Familienpflegezeitgesetz: Bundeskabinett beschließt Entwurf

Das Bundeskabinett hat heute einen Entwurf für das Familienpflegezeitgesetz verabschiedet. Mit dem Gesetzentwurf wollen unsere Bundesministerinnen Manuela Schwesig und Andrea Nahles für eine bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf schaffen. Gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels in unserer Gesellschaft, wird die Zahl der Menschen, die im Alter Pflege bedürfen in den kommenden Jahren steigen.

Da schon heute mehr als ein Drittel der 2,6 Millionen Pflegebedürftigen von Angehörigen in häuslicher Umgebung gepflegt werden, ist es an der Zeit, diesen Angehörigen mehr Unterstützung zukommen zu lassen. Die neuen gesetzlichen Regelungen bestehen aus drei Hauptfaktoren:

1. Für eine zehntägige Pflegezeit, die Angehörige bereits heute in dringenden Fällen beanspruchen können, soll es ab 1. Januar 2015 eine Lohnersatzleistung geben. Als Pflegeunterstützungsgeld zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung dann 67 Prozent des wegfallenden Bruttoeinkommens.

2. Wer von der Möglichkeit Gebrauch macht, für eine Zeit von 6 Monaten ganz oder teilweise aus dem Beruf auszuscheiden, um nahe Angehörige zu pflegen, soll künftig einen Rechtsanspruch auf ein zinsloses Darlehen haben und dadurch den Lebensunterhalt besser bestreiten können.

3. Einen Rechtsanspruch wird es künftig auch auf die 24-monatige Familienpflegezeit geben. Hier können pflegende Beschäftigte ihre Arbeitszeit bis auf eine Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden reduzieren. Den Einkommensausfall können Sie auch hier durch ein zinsloses Darlehen abfedern, das beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Angelegenheiten zu beantragen ist.

Die Regelungen werden für die betroffenen Angehörigen mehr Flexibilität schaffen und helfen auch den Unternehmen in Deutschland bei der Sicherung von Fachkräften in den Betrieben, da diese im Ernstfall nicht gezwungen sind gänzlich aus dem Beruf auszusteigen. Durch die Erweiterung des Angehörigenbegriffes (auch Stiefeltern, lebenspartnerschaftliche Gemeinschaften und Schwägerinnen und Schwager werden nun berücksichtigt) und die Weiterentwicklung der Instrumente wird die Familienpflegezeit endlich den heutigen gesellschaftlichen Strukturen angepasst.

Einen Überblick zu allen Inhalten des Gesetzentwurfes finden Sie auf der Seite des Familienministeriums.