Abschiebestopp für Minderjährige – Härtefall darf nicht Regelfall werden

Abschiebestopp für Minderjährige – Härtefall darf nicht Regelfall werden

Heute tagt die Innenministerkonferenz der Länder in Hamburg. In den Medien war im Vorfeld der Tagung die Diskussion über einen Abschiebestopp für gut integrierte Minderjährige bestimmend.

Es ist ein kleiner, aber richtiger Schritt, wenn sich die Innenminister der Länder tatsächlich auf einen Abschiebestopp für gut integrierte Kinder und Jugendliche einigen. Klar ist aber auch: Nächster Schritt muss ein Gesetz über ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht für die betroffenen Minderjährigen sein. Denn: Die Härtefallkommissionen der Länder, die in Ausnahmen einen Abschiebestopp verfügen können, sollen eben für Ausnahmen dienen und nicht zukünftig für Regelfälle eingesetzt werden, weil der Gesetzgeber untätig bleibt.

Das jahrelange und bisher vergebliche Tauziehen um eine vernünftige Lösung zeigt, wie schwer sich CDU und CSU tun, ihre vollkommen einseitige und ideologisch aufgeladene Einwanderungspolitik der letzten Jahre zu korrigieren. Den Appell der Justizministerin, “jetzt endlich zu handeln“, richtet die SPD seit Jahrzehnten an die Union, die aber beharrlich blockierte.

Die alte Mentalität der Union in der Integrationspolitik kam erst gestern wieder beim CDU-Bundesparteitag durch: „Wir haben die Rot-Grüne Multi-Kulti Politik beendet“ heißt es stolz im Beschluss „Verantwortung Zukunft“, um jetzt eine der zentralen integrationspolitischen Forderungen der SPD – nämlich Aufenthaltsperspektiven für gut integrierte Minderjährige zu eröffnen – mit gezogener Handbremse anzugehen.

In der Selbsttherapie der Union ist der längst überfällige Abschiebestopp dann zwar ein großer Schritt, aber bei weitem nicht ausreichend: Bundesinnenminister de Maizière muss endlich gesetzgeberisch tätig werden, um gut integrierten jungen Flüchtlinge, die als Kinder nach Deutschland kamen, ein Aufenthaltsrecht zu geben. Das hat endlich auch der niedersächsische Innenminister Schünemann eingesehen und seinen Kollegen empfohlen, einen entsprechenden Gesetzentwurf im Bundesrat einzubringen. Die Idee ist nicht neu – schon im Herbst 2009 hat die SPD-Bundestagsfraktion einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht.

In Hamburg zeigte das Beispiel von Kate Amayo, dass das Aufenthaltsrecht entsprechend geändert werden muss. Die Ghanaerin (toller Abiturschnitt, ehrenamtlich vorbildlich engagiert und integriert) sollte abgeschoben werden. Das konnte nur die Härtefallkommission der Hamburgischen Bürgerschaft auch auf Druck der SPD verhindern und Kate durfte bleiben. Am grundsätzlichen Zustand änderte sich aber seit Jahren nichts: Viele Kinder, die sich unserem Land zugehörig fühlen, leben in der ständigen Angst vor der Abschiebung. Es kann nicht sein, dass jedes Mal eine Härtefallkommission in den Bundesländern einspringen muss, wenn wieder ein hervorragend integriertes Kind abgeschoben werden soll.