5 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland

5 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland

Am 26. März 2009 trat die Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung in Deutschland in Kraft und jährt sich somit heute zum fünften Mal. Die SPD setzt sich ein für eine Gesellschaft, in der niemand ausgegrenzt oder benachteiligt wird. Menschen mit Behinderung sind Teil dieser Gesellschaft und haben selbstverständlich dieselben Rechte wie alle Anderen. Teilhabe und Selbstbestimmung – das betrifft vor allem die Bereiche Schulsystem und Arbeitsmarkt – sollen in Zukunft selbstverständliche Bestandteile ihrer Lebensführung sein. Daher sehen wir uns in der Pflicht, die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention weiter voranzutreiben. Pünktlich zum 5. Jahrestag ist nun mit der Erarbeitung eines Bundesteilhabegesetzes ein wichtiger Meilenstein zur Umsetzung der Konvention auf den Weg gebracht worden. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode hatte die SPD-Bundestagsfraktion gefordert, die Leistungen zur sozialen Teilhabe in einem eigenständigen Leistungsbereich im SGB IX weiterzuentwickeln.
Wir setzen uns nun dafür ein, dass das Bundesteilhabegesetz im Jahr 2016 verabschiedet wird und im Jahr 2017 in Kraft treten kann. Leistungen für Menschen mit Behinderung sollen zukünftig personenzentriert und einkommens- als auch vermögensunabhängig erfolgen. Dies unterstrich auch die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung Verena Bentele, die einen Paradigmenwechsel weg vom Fürsorgegedanken und hin zu mehr Selbstbestimmung fordert.
„Nichts über uns, ohne uns“ ist eine Forderung der Menschen mit Behinderung, die immer wieder zurecht betont wird. Auch uns ist es ein wichtiges Anliegen, die Beteiligung der Betroffenen bereits während der Erarbeitung des Gesetzes sicherzustellen. Darüber hinaus hat die SPD bewirkt, dass die Belange von Menschen mit Behinderungen sich auch im Koalitionsvertrag wiederfinden. Insgesamt 20 Handlungsaufträge ergeben sich aus dem Koalitionsvertrag. Dazu gehören insbesondere Verbesserungen in den Bereichen Bildung und Arbeitsmarkt, Tourismus und Verkehr, Gesundheit und Gewaltschutz, Bauen und Wohnen, Kultur und Sport sowie hinsichtlich der politischen Teilhabemöglichkeiten und des Betreuungsrechts.